Vorlagendokument

Gremium: Bezirksausschuss Schmallenberg Sitzung: 27.02.2024 TOP 5: Erneuerung der "Franz-Hitze-Straße" in Schmallenberg- Beschlussfassung über das Bauprogramm

Sitzung

Dieses Dokument stammt aus der Sitzung Bezirksausschuss Schmallenberg vom 27.02.2024.

Textauszug

S t a d t S c h m a l l e n b e r g Vorlage Nr. X/895 Datum: 08.02.2024 Vorlage der Verwaltung für: Abstimmergebnis Ja Nein Enth. Bezirksausschuss Schmallenberg X öffentliche Sitzung nichtöffentliche Sitzung Dezernat: Amt: Sachbearb.: III Tiefbauamt Herr Porath Beteiligte Ämter: Sichtvermerk: I II III gesehen: Finanzabteilung Tiefbauamt TOP: Erneuerung der "Franz-Hitze-Straße" in Schmallenberg - Beschlussfassung über das Bauprogramm Produktgruppe: 54.01 Öffentliche Verkehrsflächen und -anlagen 1. Beschlussvorschlag: Der Bezirksausschuss Schmallenberg stimmt dem vorgeschlagenen Bauprogramm zu. 2. Auswirkungen auf den Haushalt: Aufwand/Auszahlung: Produkt: Verbuchung: a) 345.000 € brutto Nr. a) 54.01.01 Konto: Jahr: b) 150.000 € netto b) 53.01.01 Text a) Straßen, Brücken, Plätze b) Wasserversorgung ☐ Ergebnisplan Ertrag/Einzahlung: Maßnahme: ☒ Finanzplan a) 78520 a) 2024 a) 668 b) 78520 b) 2024 a) 276.000 € b) 529 ☒ Mittel stehen zur Verfügung Auswirkungen auf Folgejahre: ☐ Mittel stehen nicht bzw. nicht in ausreichender Abschreibungsaufwand: NKF-Nutzungsdauer (Jahre): Höhe zur Verfügung Deckungsvorschlag: a) 8.625 € / Jahr a) 40 Jahre b) 4.545 € / Jahr b ) 33 Jahre 3. Sachverhalt und Begründung: Derzeit besteht die Franz-Hitze- Straße aus einer ca. 4,00 m breiten Fahrbahn und einen schmalen Gehweg. Der Gehweg ist von der Fahrbahn durch einen Hochbordstein abgegrenzt. Auf der gegen- überliegenden Seite wird der Randbereich durch einen Hochbordstein eingefasst. Auf der Oberfläche sind mittlerweile viele Setzungen zu erkennen. Die Asphaltoberfläche wurde in vielen Bereichen aus- gebessert. Daher ist eine Erneuerung der Verkehrsfläche notwendig. Die derzeitige Fahrbahn ist nur für den Begegnungsverkehr Pkw/Pkw auf den Geraden möglich und die Gehwegbreite entspricht nicht den heutigen Regelbreiten. Daher soll eine Verkehrsmischfläche vorgesehen werden. Die asphaltierten Breiten betragen dann je nach Katastergrenzen 4,70 m bis 5,20 m. Der Rand der Verkehrsmischfläche soll ...