Anlage 5 - BPl 163 Altes Feld II - Zusammenfassende Erläuterung - Entwurfsfassung

Gremium: Technischer Ausschuss (inaktiv) Sitzung: 24.06.2020 TOP 2: Bebauungsplan Nr. 163 "Altes Feld II", Stadtteil Schmallenberg- Prüfung und Auswertung der Öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB- Satzungsbeschluss gem. § 10 Abs. 1 BauGB- Satzungsbeschluss der Gestaltungssatzung gem. § 89 BauO NW

Sitzung

Dieses Dokument stammt aus der Sitzung Technischer Ausschuss (inaktiv) vom 24.06.2020.

Textauszug

Anlage 5 zur VwVorlage IX/1514 Stadt Schmallenberg Bebauungsplan Stadt Schmallenberg Nr. 163 „Altes Feld II“ im Stadtteil Schmallenberg „Zusammenfassende Erklärung“ gem. § 10a Abs. 1 BauGB (Verfahrensstand: Entwurf zum Satzungsbeschluss) Stand: 31.03.2020 Stadt Schmallenberg Bebauungsplan Nr. 163 „Altes Feld II“ in Schmallenberg Durch mehrere Bürgeranträge zur Aufstellung eines Bebauungsplans im Bereich Altes Feld II begannen städtische Vorplanungen und Abstimmungen mit privaten Flächeneigentümern gemäß der Flächenab- grenzung des Bebauungsplans Stadt Schmallenberg Nr. 163 „Altes Feld II“ im Stadtteil Schmallenberg bereits 2001. Ab diesem Zeitpunkt erfolgten, zunächst schleppend, ab dem laufenden Jahr 2018 sehr in- tensive Verhandlungsgespräche zwischen zwei Flächeneigentümern und der Stadt Schmallenberg, um einen tragfähigen Zielkonsens in eigentumsrechtlicher und planungsinhaltlicher Sicht zu erreichen. In den wesentlichen Punkten abschließend gelang es dann am 27.06.2018 einen Vereinbarungskonsens auszuhandeln und unter notariellem Beistand vertraglich auszuformulieren. An „Eckpunkten“ wurden die Inhalte und Festsetzungen des Bebauungsplans Stadt Schmallenberg Nr. 163 „Altes Feld II“ im Stadtteil Schmallenberg verhandelt. Dazu gehörte das in dem Bebauungsplan umgesetzte städtebauliche Konzept (Erschließungssystematik) in Grundzügen mit Festsetzung von Allgemeiner Wohnbaufläche. Außerdem wurde bereits durch Geometrie der Verkehrsflächen im Plan nachrichtlich auf das potenzielle städtebauliche Konzept der Entwicklungsflä- che „Altes Feld III“ süd-östlich des Bebauungsplans Bezug genommen. Grundsätzlich sollte im nördlichen Plangebiet der klassische Einfamilienhausbau und im südlichen Plange- biet städtebauliche Sonderlösungen mit Entwicklung sogenannter „hofbildenden Haugruppen“ ermöglicht werden. Als Maß der baulichen Nutzung wurden Einzel- und Doppelhäuser mit maximal 2 Vollgeschossen als Ober- grenze der baulichen Zulässigkeit definiert. Ferner wurde vereinbart,...