Vorlagendokument
Sitzung
Dieses Dokument stammt aus der Sitzung Haupt- und Finanzausschuss vom 28.01.2021.
Textauszug
S t a d t S c h m a l l e n b e r g Vorlage Nr. X/111 Datum: 19.01.2021 Vorlage der Verwaltung für: Abstimmergebnis Ja Nein Enth. Haupt- und Finanzausschuss Stadtvertretung X öffentliche Sitzung nichtöffentliche Sitzung Dezernat: Amt: Sachbearb.: I Hauptamt/zentr. Verwaltungsang., Organisation, Herr Beste Gesundheit, Tourismus, Presse- u. Öffentlich- keitsarb. Beteiligte Ämter: Sichtvermerk: I III gesehen: Finanzabteilung Hauptamt/zentr. Verwaltungsang., Organisa- tion, Gesundheit, Tourismus, Presse- u. Öffentlichkeitsarb. TOP: Neufassung des Gesellschaftsvertrages der Schmallenberger Sauerland Tou- rismus GmbH Produktgruppe: 57.01 Wirtschaftsförderung 1. Beschlussvorschlag: Der Haupt- und Finanzausschuss schlägt der Stadtvertretung folgende Beschlussfassung vor: Vorbehaltlich der Beschlussfassung durch die Gesellschafterversammlung genehmigt die Stadtvertretung die in der Anlage zur Vorlage dargestellten Änderungen des Gesellschaftsver- trages für die Schmallenberger Sauerland Tourismus GmbH. 2. Sachverhalt und Begründung: Die letzte inhaltliche Änderung des Gesellschaftsvertrages erfolgte im Jahr 2005. Das Aufgabengebiet der Schmallenberger Sauerland Tourismus GmbH hat sich seitdem durch Veränderungen der Marktbedingungen und Organisationsstrukturen im regionalen Tou- rismus weiterentwickelt. Um dieser Entwicklung gerecht zu werden hat die Geschäftsführung der Schmallenberger Sauerland Tourismus GmbH in Zusammenarbeit mit den Gesellschaftern den bestehenden Gesellschaftsvertrag formaljuristisch überarbeitet und entsprechend angepasst. Neben einigen redaktionellen Änderungen gilt es insbesondere auf nachfolgende Vertragsanpassungen hinzuweisen: 2 - § 5 (Gesellschafterversammlung) wurde ergänzt um eine Regelung wie zu verfahren ist, wenn in der Gruppe eines Gesellschafters keine einstimmige Stimmabgabe erreicht werden kann. Dies ist notwendig vor dem Hintergrund, dass letztlich jeder Gesellschafter nur mit einer Stimme agieren kann. - Der Beirat (§ 6) wurde von 14 a...