BPl 168 Gewerbefläche Vogt - VwVorlage X-155 Satzungsbeschluss - Anlage 3 Zusammenfassende Erklärung

Gremium: Technischer Ausschuss (inaktiv) Sitzung: 23.03.2021 TOP 4: Bebauungsplan Nr. 168 "Gewerbefläche Vogt", Ortsteil Felbecke(im Parallelverfahren gem. § 8 Abs. 3 BauGB zur 36. Änderung des Flächennut-zungsplanes)- Prüfung und Auswertung der Öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB- Satzungsbeschluss gem. § 10 Abs. 1 BauGB

Sitzung

Dieses Dokument stammt aus der Sitzung Technischer Ausschuss (inaktiv) vom 23.03.2021.

Textauszug

Anlage 3 zur VwVorlage X/155 Bebauungsplan Nr. 168 „Gewerbefläche Vogt“ Stadt Schmallenberg Bebauungsplan Nr. 168 „Gewerbefläche Vogt“, Ortsteil Felbecke Zusammenfassende Erklärung (gem. § 10a Abs. 1 Baugesetzbuch) Dipl. – Ing. Markus Schulte, Ö.b.V.I. Alter Bahnhof 15 57392 Bad Fredeburg 1 Bebauungsplan Nr. 168 „Gewerbefläche Vogt“ Um im Ortsteil Felbecke der Vogt GmbH & Co. KG auch in den nächsten Jahren drin- gend notwendiges Expansionsareal mit gewerblicher Nutzung anbieten zu können, wurde am 21.02.2019 der Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 BauGB zum Bebau- ungsplan Nr. 168 „Gewerbefläche Vogt“ im Ortsteil Felbecke gefasst. Insbesondere unter dem Aspekt der topografischen Eignung, räumlicher Nähe zum bestehenden Betrieb, Verfügbarkeit und naturräumliche Unbedenklichkeit war es sinn- voll, das Plangebiet in der angesprochenen Weise zu entwickeln. Zur Schaffung der bauplanungsrechtlichen Grundlage für die Aufstellung des Bebau- ungsplanes wurde ferner die räumlich deckungsgleiche 36. Änderung des Flächennut- zungsplanes gem. § 8 Abs. 3 im Parallelverfahren eingeleitet. Auf die angemessene Berücksichtigung von Umweltbelangen – im Detail dokumentiert in einem Umweltbericht – entfiel ein Großteil des planerischen Aufwandes. Die mit der Planung verbundenen Umweltauswirkungen waren nach der Gesetzesvor- gabe zu prüfen und in einem Umweltbericht zu dokumentieren. Deren Erarbeitung beschränkte sich dabei nicht auf eine einmalige Ausarbeitung und Festschreibung durch die plangebende Gemeinde. In den beiden durchgeführten Be- teiligungsverfahren, standen sowohl der Öffentlichkeit als auch den betroffenen Be- hörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange (TöB) der Umweltbericht in der Fassungen des zum jeweiligen Zeitpunkt gegebenen Kenntnisstandes zur Einsicht- nahme und zur Vorbringung von Ergänzungen oder dahingehenden Anregungen of- fen. Insbesondere die Behörden und sonstigen TöBs wurden explizit zur Äußerung hin- sichtlich Umfangs und Detaillierungsgrad der U...