Vorlagendokument

Gremium: Technischer Ausschuss (inaktiv) Sitzung: 23.03.2021 TOP 11: Realschule Bad Fredeburg- Brandschutzmaßnahmen

Sitzung

Dieses Dokument stammt aus der Sitzung Technischer Ausschuss (inaktiv) vom 23.03.2021.

Textauszug

S t a d t S c h m a l l e n b e r g Vorlage Nr. X/164 Datum: 11.03.2021 Vorlage der Verwaltung für: Abstimmergebnis Ja Nein Enth. Technischer Ausschuss Stadtvertretung X öffentliche Sitzung nichtöffentliche Sitzung Dezernat: Amt: Sachbearb.: III Gebäudemanagement/Technischer Bereich Hoch- Herr Thiele bau Beteiligte Ämter: Sichtvermerk: I III gesehen: Finanzabteilung Gebäudemanagement/Technischer Bereich Hochbau Amt für Bildung, Kultur und Sport TOP: Realschule Bad Fredeburg - Brandschutzmaßnahmen Produktgruppe: 21.01 Bereitstellung schulischer Einrichtungen und Leistungen 1. Beschlussvorschlag: Der Technische Ausschuss schlägt der Stadtvertretung folgende Beschlussfassung vor: Die Stadtvertretung beschließt die Ausführung der Kompensationsmaßnahmen „Bauliche und anlagentechnische Brandschutzmaßnahmen“ in der Realschule Bad Fredeburg. Die Verwal- tung wird beauftragt, die erforderlichen Vergabeverfahren vorzubereiten und durchzuführen. 2. Auswirkungen auf den Haushalt: Aufwand/Auszahlung: Produkt: Verbuchung: Nr. 21 01 03 Konto: Jahr: 130.900 € Text Realschule Ergebnisplan 52110 2021 Ertrag/Einzahlung: Maßnahme: Finanzplan Mittel stehen zur Verfügung Auswirkungen auf Folgejahre: Mittel stehen nicht zur Verfügung Ergebnisplan: Finanzplan: Mittel stehen nur mit € zur Verfügung Abschreibung: Deckungsvorschlag: Folgekosten: 2 3. Sachverhalt und Begründung: Im Zuge der „Umsetzung des Digitalpaktes für die Realschule“ lt. Vorlage Nr. X/12 ergeben sich Erfordernisse zum baulichen und anlagentechnischen Brandschutz. Im Rahmen der Sanierungsmaßnahmen ab 2010 wurden u.a. Leitungsführungen in den Flu- ren nicht zurück gebaut; das Vorhandensein dieser Brandlasten wirkt heute dem Brand- schutzkonzept entgegen. Aus der erfassten und genehmigten Bestandssituation heraus werden die Flure vor den Klas- senräumen in den beiden Ober- sowie dem Kellergeschoss als „Notwendige Flure“ im Sinne der BauO NRW gewertet - allerdings entsprechen die Unterdecken keinem Feuerwiderstand und diverse...