Vorlagendokument

Gremium: Bezirksausschuss Schmallenberg Sitzung: 08.06.2021 TOP 4: Neubestellung eines Ortsheimatpflegers für den Ortsteil Schmallenberg

Sitzung

Dieses Dokument stammt aus der Sitzung Bezirksausschuss Schmallenberg vom 08.06.2021.

Textauszug

S t a d t S c h m a l l e n b e r g Vorlage Nr. X/215 Datum: 17.05.2021 Vorlage der Verwaltung für: Abstimmergebnis Ja Nein Enth. Ausschuss für Bildung, Sport, Soziales und Kultur Stadtvertretung Bezirksausschuss Schmallenberg X öffentliche Sitzung nichtöffentliche Sitzung Dezernat: Amt: Sachbearb.: I Amt für Bildung, Kultur und Sport/Kulturbüro Herr Dr. Schulte Beteiligte Ämter: Sichtvermerk: I III gesehen: Finanzabteilung Amt für Bildung, Kultur und Sport/Kulturbüro TOP: Neubestellung eines Ortsheimatpflegers für den Ortsteil Schmallenberg Produktgruppe: 25.01 Heimatpflege und Kulturförderung, Museen 1. Beschlussvorschlag: Der Bezirksausschuss Schmallenberg und der Ausschuss für Bildung, Sport, Soziales und Kultur schlagen der Stadtvertretung vor, als Ortsheimatpfleger für den Ortsteil Schmallenberg Herrn ___________________________________ zu bestellen. 2. Sachverhalt und Begründung: Das Amt des Ortsheimatpflegers/der Ortsheimatpflegerin für den Ortsteil Schmallenberg ist seit einiger Zeit unbesetzt. Nunmehr haben sich zwei Personen bereit erklärt, dieses Amt zu übernehmen. Mit Schreiben vom 19.04.2021 hat sich der Sauerländer Gebirgsverein (SGV) Schmallenberg e.V. um das Amt des Ortsheimatpflegers für den Ortsteil Schmallenberg beworben (Anlage 1). Für das Amt können jedoch nach Auskunft des Kreisheimatpflegers nur Einzelpersonen bestellt werden. Für diesen Fall hat sich Herr Hans-Georg Schenk, Breslauer Straße 24, 57392 Schmallenberg mit Mail vom 05.05.2021 bereit erklärt, das Amt zu übernehmen. Mit Schreiben vom 05.05.2021 hat der CDU-Ortsverband Schmallenberg vorgeschlagen, die va- kante Position mit Herrn Alfons Brüggemann, In der Dormecke 7, 57392 Schmallenberg, zu besetzen (Anlage 2). 2 Die Ernennung zum Ortsheimatpfleger/zur Ortsheimatpflegerin erfolgt nach den Richtlinien für die Heimatpflege des Westfälischen Heimatbundes zunächst auf fünf Jahre. Eine Wieder- bestellung ist möglich. Der/Die Ortsheimatpfleger/in wird durch entsprechenden Beschluss der zu...