Vorlage X/169 einschl. Fraktionsantrag
Sitzung
Dieses Dokument stammt aus der Sitzung Stadtvertretung vom 01.07.2021.
Textauszug
Anlage zu Vorlage X/230 S t a d t S c h m a l l e n b e r g Vorlage Nr. X/169 Datum: 12.03.2021 Vorlage der Verwaltung für: Abstimmergebnis Ja Nein Enth. Stadtvertretung X öffentliche Sitzung nichtöffentliche Sitzung Dezernat: Amt: Sachbearb.: I Bürgermeisterbüro/Ratsbüro Herr Piechaczek Beteiligte Ämter: Sichtvermerk: I III gesehen: Finanzabteilung Bürgermeisterbüro TOP: Beitritt der Stadt Schmallenberg zur Organisation "Seebrücke" - Antrag der Ratsfraktion Die Partei Produktgruppe: 11.01 Verwaltungsmanagement 1. Beschlussvorschlag: Dem Antrag der Ratsfraktion Die Partei vom 09.03.2021 wird nicht zugestimmt. 2. Sachverhalt und Begründung: Mit dem als Anlage beigefügten Antrag schlägt die Ratsfraktion Die Partei vor, dass sich die Stadt Schmallenberg der Organisation SEEBRÜCKE anschließt und sich damit zu einem „sicheren Hafen“ erklären lässt. Die meisten Ziele der SEEBRÜCKE, welche unter anderem in der Anlage 2 zur Vor- lage aufgelistet sind, sind bundes- bzw. europapolitischer Natur und liegen damit au- ßerhalb der Befassungskompetenz der Stadtvertretung. Das gilt auch für eine Solida- ritätserklärung mit den Zielen der SEEBRÜCKE. Kommunalverfassungsrechtlich besteht für eine Beschlussfassung im Sinne des An- trages keine Befassungskompetenz und damit keine Beschlusskompetenz der Stadt- vertretung. Allgemeinpolitische Fragen zur Asyl- und Migrationspolitikpolitik werden durch die Bundesregierung ausgeübt und sind der Befassungskompetenz der Stadtvertretung entzogen. Nach der Rechtsprechung des BVerfG (Urteil vom 30.07.1958, Az. 2 BVG 1/58) ist die Gemeinde als hoheitlich handelnde Gebietskörperschaft von Rechts wegen da- rauf beschränkt, sich mit Angelegenheiten des örtlichen Wirkungskreises zu befas- sen. Die Gemeinde überschreitet dann die ihr gesetzten rechtlichen Schranken, 2 wenn sie zu allgemeinen, überörtlichen, vielleicht hochpolitischen Fragen Resolutio- nen fasst oder für oder gegen die Politik Stellung nimmt, die sie nicht als einzelne Gemeinde besonder...