Vorlagendokument

Gremium: Bezirksausschuss Bad Fredeburg Sitzung: 24.08.2021 TOP 3: Bebauungsplan Nr. 28 c "Weißer Stein I" - Teilabschnitt 3, Stadtteil Bad Fredeburg - 3. (vereinfachte) Änderung- Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 BauGB i.V.m. § 13a BauGB- Offenlagebeschluss gem. § 3 Abs. 2 BauGB

Sitzung

Dieses Dokument stammt aus der Sitzung Bezirksausschuss Bad Fredeburg vom 24.08.2021.

Textauszug

S t a d t S c h m a l l e n b e r g Vorlage Nr. X/247 Datum: 30.06.2021 Vorlage der Verwaltung für: Abstimmergebnis Ja Nein Enth. Bezirksausschuss Bad Fredeburg Technischer Ausschuss Stadtvertretung X öffentliche Sitzung nichtöffentliche Sitzung Dezernat: Amt: Sachbearb.: III Amt für Stadtentwicklung/Bauleitplanung Herr Beste Beteiligte Ämter: Sichtvermerk: I III gesehen: Finanzabteilung Amt für Stadtentwicklung Amt für Stadtentwicklung/Liegenschaften Amt für Stadtentwicklung/Bauleitplanung TOP: Bebauungsplan Nr. 28 c "Weißer Stein I" - Teilabschnitt 3, Stadtteil Bad Frede- burg - 3. (vereinfachte) Änderung - Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 BauGB i.V.m. § 13a BauGB - Offenlagebeschluss gem. § 3 Abs. 2 BauGB Produktgruppe: 51.01 Räumliche Planung und Entwicklung 1. Beschlussvorschlag: Der Bezirksausschuss Bad Fredeburg / Technische Ausschuss schlägt der Stadtvertretung Schmallenberg folgende Beschlussfassung vor: Die Stadtvertretung Schmallenberg fasst für den in der Anlage 4 zur Verwaltungsvorlage ab- gegrenzten Teilbereich des Bebauungsplanes Nr. 28c „Weißer Stein I“ – Teilabschnitt 3 im Ortsteil Bad Fredeburg gem. § 2 Abs. 1 i.V.m. § 13a Baugesetzbuch (BauGB) den Aufstel- lungsbeschluss für dessen 3. Änderung. Zielsetzung der Planungsmaßnahme ist die Herbeiführung einer wohnbaulichen Innenverdich- tung zur Milderung des bestehenden Wohnbauflächen-Nachfragedrucks. Zu diesem Zweck ist die Aufgabe einer nicht (mehr) benötigten, seit Jahren ungenutzten innerörtlichen Grünflä- che und deren umgebungskonforme Umplanung in Richtung einer allgemeinen Wohnge- bietsbaufläche beabsichtigt. Die Planungsmaßnahme erfüllt die Kriterien des § 13a Abs. 1 Nr. 1 BauGB, womit sie verfah- rensrechtlich als „Bebauungsplan der Innenentwicklung“ abzuwickeln ist. Demgemäß ist im Rahmen der Aufstellung ortsüblich bekannt zu machen, dass der Plan im vereinfach- ten/beschleunigten Verfahren gem. § 13 BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt wird, un...