Vorlagendokument

Gremium: Jugendhilfeausschuss Sitzung: 22.09.2021 TOP 3: Gesetz zur Stärkung von Kindern und Jugendlichen (Kinder- und Jugendstärkungsgesetz - KJSG)

Sitzung

Dieses Dokument stammt aus der Sitzung Jugendhilfeausschuss vom 22.09.2021.

Textauszug

S t a d t S c h m a l l e n b e r g Vorlage Nr. X/253 Datum: 14.07.2021 Vorlage der Verwaltung für: Abstimmergebnis Ja Nein Enth. Jugendhilfeausschuss X öffentliche Sitzung nichtöffentliche Sitzung Dezernat: Amt: Sachbearb.: I Jugendamt Herr Frisse Beteiligte Ämter: Sichtvermerk: I III gesehen: Finanzabteilung Jugendamt TOP: Gesetz zur Stärkung von Kindern und Jugendlichen (Kinder- und Jugendstär- kungsgesetz - KJSG) Produktgruppe: 36.03 Hilfen in und außerhalb der Familie 1. Beschlussvorschlag: Dem Jugendhilfeausschuss zur Kenntnisnahme vorgelegt. 2. Sachverhalt und Begründung: Am 10.06.2021 ist das Gesetz zur Stärkung von Kindern und Jugendlichen (Kinder- und Ju- gendstärkungsgesetz - KJSG) in Kraft getreten. Ziel des Gesetzes ist, mit einer modernen Kinder- und Jugendhilfe vor allem diejenigen Kin- der, Jugendlichen und jungen Volljährigen zu stärken, die besonderen Unterstützungsbedarf haben. Das Gesetz umfasst Änderungen in folgenden 5 Bereichen: 1. Besserer Kinder- und Jugendschutz 2. Stärkung von Kindern und Jugendlichen, die in Pflegefamilien oder in Einrichtungen der Erziehungshilfe aufwachsen 3. Hilfen aus einer Hand für Kinder und Jugendliche mit und ohne Behinderungen 4. Mehr Prävention vor Ort 5. Mehr Beteiligung von jungen Menschen, Eltern und Familien 2 1. Besserer Kinder- und Jugendschutz Zur Verbesserung des Schutzes von Kindern und Jugendlichen in Einrichtungen und Aus- landsmaßnahmen werden vor allem Aufsicht und Kontrolle verbessert. Auch bei Pflegever- hältnissen müssen Schutzkonzepte künftig angewandt werden. Um die Verantwortungsge- meinschaft für einen wirksamen Kinderschutz zu verstärken, wird die Kooperation der Kinder- und Jugendhilfe mit dem Gesundheitswesen, den Strafverfolgungsbehörden, den Familienge- richten, der Jugendstrafjustiz und anderen Akteurinnen und Akteuren intensiviert. Zukünftig sollen Fachkräfte, die das Jugendamt über gewichtige Anhaltspunkte für eine Kin- deswohlgefährdung informieren, wie zum Beispiel Ärztinnen oder Är...