Vorlagendokument

Gremium: Technischer Ausschuss (inaktiv) Sitzung: 28.09.2021 TOP 3: Aufgabenlistung Amt für Stadtentwicklung / Bauleitplanung- Übersicht und Prioritätensetzung

Sitzung

Dieses Dokument stammt aus der Sitzung Technischer Ausschuss (inaktiv) vom 28.09.2021.

Textauszug

S t a d t S c h m a l l e n b e r g Vorlage Nr. X/285 Datum: 13.09.2021 Vorlage der Verwaltung für: Abstimmergebnis Ja Nein Enth. Technischer Ausschuss X öffentliche Sitzung nichtöffentliche Sitzung Dezernat: Amt: Sachbearb.: III Amt für Stadtentwicklung/Bauleitplanung Frau Weidenfeld Beteiligte Ämter: Sichtvermerk: I III gesehen: Finanzabteilung Amt für Stadtentwicklung Amt für Stadtentwicklung/Bauleitplanung TOP: Aufgabenlistung Amt für Stadtentwicklung / Bauleitplanung - Übersicht und Prioritätensetzung Produktgruppe: 51.01 Räumliche Planung und Entwicklung 1. Beschlussvorschlag: Der Technische Ausschuss nimmt den Sachstand und die Prioritätensetzung im Sachgebiet „Stadt-/Bauleitplanung“ zur Kenntnis. 2. Sachverhalt und Begründung: Seit geraumer Zeit haben die Aufgaben und Anforderungen im Sachgebiet „Stadt-/Bauleit- planung“ stark zugenommen. So ist mit der aktuellen Lage am Kapital- und Immobilienmarkt eine deutliche Nachfrage nach Wohnbau- und Gewerbeflächen mit Auswirkungen auf die Bauleitplanung zu verzeichnen. Es besteht zunehmend die Erwartung, dass im Zuge der Bauleitplanung weitere Flächen bedarfsgerecht ausgewiesen und bereitgestellt werden. Das erfordert wiederum entsprechenden Verfahren mit Blick auf die Änderung des Flächen- nutzungsplans (FNP) und die Neuaufstellung von Bebauungsplänen (B-Pläne) oder sonsti- gen städtebaulichen Satzungen. Das Siedlungsflächenmonitoring der Bezirksregierung ver- zeichnet für die Stadt Schmallenberg einen deutlichen Überhang an Wohnbauflächen; die konsequente Umsetzung auf Landesebene bringt inzwischen besondere Anforderungen in der landesplanerischen Abstimmung mit sich. Die Planverfahren sind dadurch inzwischen zunehmend komplexer und zeitaufwändiger, sie binden wesentlich mehr Arbeitszeit/-kraft als früher. Dies gilt umso mehr, da es der Verwaltung immer ein wichtiges Anliegen ist, die Ver- fahren rechtssicher durchzuführen und Belange aus den Beteiligungsverfahrenen sachge- recht abzuwägen. Der Umfang der Verwaltu...