Straßen- und Wegekonzept 2022 (in der der Ergänzungsvorlage vom 11.02.2022 vorgelegten Entwurfsfassung)

Gremium: Technischer Ausschuss (inaktiv) Sitzung: 08.02.2022 TOP 1: Straßen- und Wegekonzept der Stadt Schmallenberg- Beschlussfassung über das Straßen- und Wegekonzept (1. Fortschreibung)

Sitzung

Dieses Dokument stammt aus der Sitzung Technischer Ausschuss (inaktiv) vom 08.02.2022.

Textauszug

Stadt Schmallenberg Anlage zur Ergänzungsvorlage X/360 vom 11.02 .2022 Der Bürgermeister Straßen- und Wegekonzept der Stadt Schmallenberg - 1. Fortschreibung - (Stand: 10.02.2022) Seite 1 von 4 Stadt Schmallenberg Der Bürgermeister 1. Rechtliche Rahmenbedingungen Seit dem 01. Januar 2020 ist eine Änderung des Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (im Folgenden: KAG) in Kraft. Der Landesgesetzgeber hat in das Kom- munalabgabengesetz einen neuen § 8a „Ergänzende Vorschriften für die Durchführung von Straßenbaumaßnahmen und über die Erhebung von Straßenausbaubeiträgen“ eingefügt. Gemäß § 8a Absatz 1 KAG hat jede Gemeinde oder jeder Gemeindeverband ein gemeindli- ches Straßen- und Wegekonzept zu erstellen, welches vorhabenbezogen zu berücksichtigen hat, wann technisch, rechtlich und wirtschaftlich sinnvoll geplante Straßenunterhaltungsmaß- nahmen möglich sind und wann beitragspflichtige Straßenausbaumaßnahmen an kommuna- len Straßen erforderlich werden können. Das Straßen- und Wegekonzept ist über den Zeitraum der mittelfristigen Ergebnis- und Fi- nanzplanung anzulegen und bei Bedarf, mindestens jedoch alle zwei Jahre fortzuschreiben. Das Straßen- und Wegekonzept beinhaltet dabei keine Vorentscheidungen über eine Straßen- baumaßnahme. Ziel des Straßen- und Wegekonzeptes ist es, vorhabenbezogen Transparenz über geplante Straßenunterhaltungsmaßnahmen und Straßenausbaumaßnahmen herzustel- len. Gemäß § 8a Absatz 2 Satz 2 KAG sind die Gemeinden und Gemeindeverbände verpflichtet, das vom Land NRW erstellte Muster für die Erstellung des gemeindlichen Straßen- und Weg- ekonzeptes zu verwenden. Sofern die Gemeinde oder der Gemeindeverband von dem Muster abweichen möchte, ist dies gemäß § 8a Absatz 2 Satz 3 KAG darzulegen und zu begründen. Die Stadt Schmallenberg ist nachfolgend nicht vom entsprechenden Muster des Landes NRW abgewichen. 2. Tabellarische Darstellung von Straßenunterhaltungs- und Straßenausbau- maßnahmen Die in den nachstehenden Tabellen einzutra...