Vorlagendokument
Sitzung
Dieses Dokument stammt aus der Sitzung Bezirksausschuss Schmallenberg vom 08.03.2022.
Textauszug
S t a d t S c h m a l l e n b e r g Vorlage Nr. X/397 Datum: 21.02.2022 Vorlage der Verwaltung für: Abstimmergebnis Ja Nein Enth. Bezirksausschuss Schmallenberg X öffentliche Sitzung nichtöffentliche Sitzung Dezernat: Amt: Sachbearb.: Ordnungsamt Herr Dornseifer Beteiligte Ämter: Sichtvermerk: I III gesehen: Finanzabteilung Ordnungsamt TOP: Neufassung der Friedhofssatzung der Stadt Schmallenberg Produktgruppe: 55.03 Friedhöfe 1. Beschlussvorschlag: Der Bezirksausschuss Schmallenberg verweist den Satzungsentwurf zur weiteren Vorbera- tung in die „Arbeitsgruppe Friedhof“. Die Änderungen sollen dann in einen fortgeschriebenen Satzungsentwurf für die nächste Sitzungsrunde eingebracht werden. 2. Sachverhalt und Begründung: Die Satzung über die Ordnung auf den Friedhöfen der Stadt Schmallenberg (Friedhofssat- zung) ist seit dem Inkrafttreten am 01.01.2008 (die bisherige Satzung ist der Vorlage als An- lage 2 beigefügt) nicht mehr geändert worden. Aufgrund des vielfältigen Wandels in der Be- stattungskultur sowie diverser rechtlicher Änderungserfordernisse ist eine grundlegende Überarbeitung der Friedhofssatzung angeraten. Unter Hinzuziehung der Mustersatzung des Städte- und Gemeindebundes wurde der in der Anlage 1 beigefügte Entwurf einer neuen Friedhofssatzung erarbeitet. Dieser Satzungsentwurf wurde den Mitgliedern des „Arbeitskreises Friedhof“ in der Sitzung am 10.02.2022 vorgestellt. In Absprache mit dem Vorsitzenden des Bezirksausschusses sollen die Ergebnisse aus der Beratung in der Arbeitsgruppe und im Bezirksausschuss in einen überarbeiteten Satzungsentwurf einfließen, der zunächst in einer weiteren Sitzung der Arbeitsgruppe und in der Folge in der nächsten Sitzung des Bezirksausschusses am 31.05.2022 zur Beschlussempfehlung vorgelegt wird. Die Beschlussfassung ist für die Sit- zung der Stadtvertretung am 23.06.2022 vorgesehen, so dass die neue Friedhofssatzung am 01.07.2022 in Kraft treten könnte.