Vorlagendokument

Gremium: Ausschuss für Bildung, Sport, Soziales und Kultur Sitzung: 09.02.2022 TOP 2: Eingangsklassenbildung an den städt. Grundschulen für das Schuljahr 2022/23 und Schülerzahlentwicklung Grundschulen für die Schuljahre bis 2027/28

Sitzung

Dieses Dokument stammt aus der Sitzung Ausschuss für Bildung, Sport, Soziales und Kultur vom 09.02.2022.

Textauszug

S t a d t S c h m a l l e n b e r g Vorlage Nr. X/361 Datum: 24.01.2022 Vorlage der Verwaltung für: Abstimmergebnis Ja Nein Enth. Ausschuss für Bildung, Sport, Soziales und Kultur X öffentliche Sitzung nichtöffentliche Sitzung Dezernat: Amt: Sachbearb.: I Amt für Bildung, Kultur und Sport/Schul- und Frau Hansknecht Sportangelegenheiten Beteiligte Ämter: Sichtvermerk: I III gesehen: Finanzabteilung Amt für Bildung, Kultur und Sport TOP: Eingangsklassenbildung an den städt. Grundschulen für das Schuljahr 2022/23 und Schülerzahlentwicklung Grundschulen für die Schuljahre bis 2027/28 Produktgruppe: 21.01 Bereitstellung schulischer Einrichtungen und Leistungen 1. Beschlussvorschlag: Der Ausschuss für Bildung, Sport, Soziales und Kultur nimmt die Ausführungen zur Kenntnis. 2. Sachverhalt und Begründung: Eingangsklassenbildung Nach den Vorgaben des § 46 des Schulgesetzes NRW in Verbindung mit § 6a der Verwaltungs- vorschriften zur Verordnung zur Ausführung des § 93 Abs. 2 Schulgesetz (AVO-RL) entscheidet der Schulträger unter Einhaltung der kommunalen Klassenrichtzahl über die Zahl und die Vertei- lung der zu bildenden Eingangsklassen auf die Grundschulen. Die Zahl der Eingangsklassen darf die Höchstzahl (Kommunale Klassenrichtzahl - KKR) nicht überschreiten. Die Berechnung der KKR erfolgt durch den Schulträger spätestens bis zum 15.01. eines Jahres. Nach den Vorgaben der AVO-RL wird zur Ermittlung der Zahl und der Verteilung der Eingangs- klassen auf die Schulen die voraussichtliche Zahl der Schüler/innen in den Eingangsklassen aller Grundschulen der Kommune durch die Zahl 23 dividiert und bei einem Quotienten kleiner gleich 15 auf die nächste ganze Zahl aufgerundet. Dabei sind auch jene Schüler/innen zu berücksichti- gen, die bereits eingeschult sind und im zu planenden Schuljahr weiterhin Eingangsklassen be- suchen werden (i.d.R. Schüler/innen ab dem 2. Schulbesuchsjahr bei jahrgangsübergreifenden (JÜ) Unterricht, d.h. der aktuelle Jahrgang 1 des Schuljahres 2021/22). V...