Anlage 3 - 38. FNP-Änderung Bike-Park Hohe Lied - Zusammenfassende Erklärung - Entwurf

Gremium: Stadtvertretung Sitzung: 07.04.2022 TOP 6: 38. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Schmallenberg im Bereich Ski- und Freizeitgebiet "Hohe Lied" beim Ortsteil Gellinghausen(im Parallelverfahren gem. § 8 Abs. 3 BauGB zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 170 "Bike-Park und Ski- und Freizeitgebiet Hohe Lied")- Prüfung und Auswertung der öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB- Feststellungsbeschluss gem. § 6 Abs. 6 BauGB

Sitzung

Dieses Dokument stammt aus der Sitzung Stadtvertretung vom 07.04.2022.

Textauszug

Anlage 3 zur VwVorlage X/376 38. Änderung des Flächennutzungsplans Änderung von „Fläche für die Landwirtschaft“, „Wald“ und „(Sonstiges) Sondergebiet – Besondere Zweckbestimmung: Ski- und Freizeitgebiet“ in „Fläche für Sportanlagen – Besondere Zweckbestimmung: Bike- Park und Ski- und Freizeitgebiet“ beim Ortsteil Gellinghausen Stadt Schmallenberg 38. Änderung des Flächennutzungsplans Änderung von „Fläche für die Landwirtschaft“, „Wald“ und „(Sonstiges) Sondergebiet – Besondere Zweckbestimmung: Ski- und Freizeitgebiet“ in „Fläche für Sportanlagen – Besondere Zweckbestimmung: Bike-Park und Ski- und Freizeitgebiet“ beim Ortsteil Gellinghausen Zusammenfassende Erklärung (gem. § 6a Abs. 1 Baugesetzbuch) Dipl. – Ing. Markus Schulte, Ö.b.V.I. Alter Bahnhof 15 57392 Bad Fredeburg 1 38. Änderung des Flächennutzungsplans Änderung von „Fläche für die Landwirtschaft“, „Wald“ und „(Sonstiges) Sondergebiet – Besondere Zweckbestimmung: Ski- und Freizeitgebiet“ in „Fläche für Sportanlagen – Besondere Zweckbestimmung: Bike- Park und Ski- und Freizeitgebiet“ beim Ortsteil Gellinghausen Um Nahe des Ortsteils Gellinghausen den Bau eines Bike-Parks im Freizeitgelände „Hohe Lied“ ermöglichen zu können, wurde am 27.08.2020 der Änderungsbeschluss zur 38. Änderung des Flächennutzungsplans, Änderung von „Fläche für die Landwirtschaft“, „Wald“ und „(Sonstiges) Sondergebiet – Besondere Zweckbestimmung: Ski- und Freizeitgebiet“ in „Fläche für Sportanlagen – Besondere Zweckbestimmung: Bike-Park und Ski- und Freizeitgebiet“ beim Ortsteil Gellinghausen beschlossen. Zur Schaffung der der bauplanungsrechtlichen Grundlage auf der räumlich deckungsgleichen Fläche wurde im Parallelverfahren gem. § 8 Abs.3 Baugesetzbuch (BauGB) die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 170 „Bike-Park und Ski und Freizeitgebiet Hohe Lied“ beschlossen Insbesondere unter dem Aspekt der topografischen Eignung, räumliche Nähe zu zentralen Versorgungseinrichtungen, eigentumsrechtliche Verfügbarkeit und naturräumliche Unbedenklic...