Anlage 3 - 34. FNP-Änderung Grafschaft - Zusammenfassende Erklärung - Entwurfsfassung

Gremium: Stadtvertretung Sitzung: 07.04.2022 TOP 3: 34. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Schmallenberg(im Parallelverfahren gem. § 8 Abs. 3 BauGB zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 165 "Klosterblick")- Prüfung und Auswertung der öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB- Feststellungsbeschluss gem. § 6 Abs. 6 BauGB

Sitzung

Dieses Dokument stammt aus der Sitzung Stadtvertretung vom 07.04.2022.

Textauszug

Anlage 3 zur VwVorlage X/373 34. Änderung des Flächennutzungsplans Änderung von „Fläche für die Landwirtschaft“ in „Wohnbaufläche“ und von “Wohnbaufläche“ in „Fläche für Land- wirtschaft“ im Ortsteil Grafschaft Stadt Schmallenberg 34. Änderung des Flächennutzungsplans Änderung von „Fläche für die Landwirtschaft“ in „Wohnbaufläche“ und von „Wohnbaufläche“ in „Fläche für Landwirtschaft“ im Ortsteil Grafschaft Zusammenfassende Erklärung (gem. § 6a Abs. 1 Baugesetzbuch) Dipl. – Ing. Markus Schulte, Ö.b.V.I. Alter Bahnhof 15 57392 Bad Fredeburg 1 34. Änderung des Flächennutzungsplans Änderung von „Fläche für die Landwirtschaft“ in „Wohnbaufläche“ und von “Wohnbaufläche“ in „Fläche für Land- wirtschaft“ im Ortsteil Grafschaft Um im Ortsteil Grafschaft dringend benötigtes Bauland anbieten zu können, wurde vom Rat der Stadt Schmallenberg am 26.07.2017 der Einleitungsbeschluss zur 34. Änderung des Flächennutzungsplans (FNP) mit Änderung von „Fläche für die Land- wirtschaft“ in „Wohnbaufläche“ und von „Wohnbaufläche“ in „Fläche für Landwirtschaft“ im Ortsteil Grafschaft gefasst. Im Gegenzug zu der im westlichen Anschluss an das bestehende Wohnbaugebiet „Am Wilzenberg“ beabsichtigten, insgesamt ca. 1,6 ha umfassenden Wohnbauflächenneu- darstellung ( = Änderungsfläche „A“ in der Planzeichnung zur 34. FNP-Änderung), für die sich im Ortsteil nach überschlägiger Prüfung keine zeitnah realisierbaren Alterna- tiven ergaben, werden angesichts des im Siedlungsflächenmonitoring der Bezirksre- gierung Arnsberg festgestellten rechnerischen Wohnbauflächenüberangebotes für das Gesamtstadtgebiet Schmallenberg im Rahmen der 34. FNP-Änderung bestehende „Wohnbauflächen“ in „Flächen für Landwirtschaft“ annähernd im geforderten Verhält- nis 1:2 zurückgeführt ( = Flächen „B“ – „F“). Zur Schaffung verbindlichen Baurechts für ein Wohnbaugebiet war für die bislang dem Außenbereich gem. § 35 Baugesetzbuch (BauGB) zugehörige Fläche „A“ im Parallel- verfahren gem. § 8 Abs.3 BauGB bereits die Aufstellun...