Vorlagendokument
Sitzung
Dieses Dokument stammt aus der Sitzung Technischer Ausschuss (inaktiv) vom 21.06.2022.
Textauszug
S t a d t S c h m a l l e n b e r g Vorlage Nr. X/455 Datum: 04.05.2022 Vorlage der Verwaltung für: Abstimmergebnis Ja Nein Enth. Technischer Ausschuss Stadtvertretung X öffentliche Sitzung nichtöffentliche Sitzung Dezernat: Amt: Sachbearb.: III Bauamt/Straßen, Wege, Plätze, öffentliche Ge- Herr Gräff wässer Beteiligte Ämter: Sichtvermerk: I III gesehen: Finanzabteilung Bauamt/Straßen, Wege, Plätze, öffentliche Gewässer TOP: Straßen- und Wegekonzept der Stadt Schmallenberg - Beschlussfassung über das Straßen- und Wegekonzept (2. Fortschreibung) Produktgruppe: 54.01 Öffentliche Verkehrsflächen und -anlagen 1. Beschlussvorschlag: Der Technische Ausschuss schlägt der Stadtvertretung folgende Beschlussfassung vor: Die Stadtvertretung beschließt das vorgestellte Straßen- und Wegekonzept (2. Fortschrei- bung). 2. Sachverhalt und Begründung: Mit Vorlage X/405 wurde das Bauprogramm für den Bau eines Fahrbahnteilers zur Ver- kehrsberuhigung sowie für die Verlegung von Leerrohren für den zukünftigen Breitbandaus- bau im Zuge der durch den Landesbetrieb Straßenbau NRW durchzuführenden Erneuerung der Fahrbahn innerhalb der Ortsdurchfahrt Bracht beschlossen. Bestandteil des Beschlusses ist auch eine Erneuerung der Gehwege im Zuge dieses Ausbaus. Eine beitragsrechtliche Überprüfung des Bauprogramms ergab, dass es sich bei der Sanierung der Gehwege ent- gegen einer ersten Einschätzung nicht um eine beitragsfreie Unterhaltungsmaßnahme, son- dern um eine beitragspflichtige Erneuerungsmaßnahme handelt. Die Gehwege werden be- dingt durch den Austausch von Bordsteinen und der Verlegung von Leerrohren für den Breit- bandausbau im Tiefausbau grundhaft erneuert. Nach den Ankündigungen der Landesregie- rung zur Ausweitung des Landesförderprogramms zur Entlastung der Anlieger von Beiträgen auf eine 100 %-Förderung bzw. der geplanten Abschaffung des KAG-Beitragsrechts wird es für die betroffenen Anlieger faktisch zu keiner Beitragsbelastung kommen. Gleichwohl ist es erforderlich, die Maßnahm...