Vorlagendokument
Sitzung
Dieses Dokument stammt aus der Sitzung Haupt- und Finanzausschuss vom 22.06.2022.
Textauszug
S t a d t S c h m a l l e n b e r g Vorlage Nr. X/471 Datum: 18.05.2022 Vorlage der Verwaltung für: Abstimmergebnis Ja Nein Enth. Haupt- und Finanzausschuss Stadtvertretung X öffentliche Sitzung nichtöffentliche Sitzung Dezernat: Amt: Sachbearb.: I Ordnungsamt/Brandschutz Herr Vogt Beteiligte Ämter: Sichtvermerk: I III gesehen: Finanzabteilung TOP: Bestellung eines neuen Leiters der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Schmal- lenberg Produktgruppe: 12.05 Brand- und Bevölkerungsschutz 1. Beschlussvorschlag: Der Beschlussvorschlag wird nachgereicht. 2. Sachverhalt und Begründung: Stadtbrandinspektor Rudolf Schramm wurde mit Ernennungsurkunde vom 29.10.2010 erst- mals mit Wirkung vom 01.11.2010 unter Berufung in das Beamtenverhältnis als Ehrenbeam- ter auf Zeit für die Dauer von 6 Jahren zum Leiter der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Schmallenberg ernannt. Zu einer zweiten Amtszeit wurde Herr Schramm mit Wirkung vom 01.11.2016 ernannt, die somit nach Ablauf von 6 Jahren am 31.10.2022 endet. Zur Informa- tion wird mitgeteilt, dass Herr Schramm in der Zeit von 01.04.2000 bis zur Ernennung zum Leiter der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Schmallenberg im Jahr 2020 die Funktion des stellv. Leiters der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Schmallenberg ausgefüllt hat. Rudolf Schramm hat im Vorfeld erklärt, dass er für eine weitere Amtszeit nicht zur Verfügung steht, so dass ein neuer Leiter der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Schmallenberg gefunden werden muss. Aufgrund der Vorschriften des § 11 Abs. 1 Gesetz über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den Katastrophenschutz (BHKG) werden der Leiter der Freiwilligen Feuerwehr und bis zu zwei Stellvertreter auf Vorschlag des Kreisbrandmeisters für die Dauer von 6 Jahren be- stellt. Soweit sie nicht hauptamtlich tätig sind, sind sie zu Ehrenbeamten auf Zeit zu ernen- nen. Vor der Ernennung des Leiters der Feuerwehr und seiner Stellvertreter hat die Gemein- de die aktive Wehr anzuhören. Bei der Anhörung ist auch der Jugendfeuerwehr ...