Vorlagendokument
Sitzung
Dieses Dokument stammt aus der Sitzung Haupt- und Finanzausschuss vom 22.09.2022.
Textauszug
S t a d t S c h m a l l e n b e r g Vorlage Nr. X/520 Datum: 29.08.2022 Vorlage der Verwaltung für: Abstimmergebnis Ja Nein Enth. Haupt- und Finanzausschuss Stadtvertretung X öffentliche Sitzung nichtöffentliche Sitzung Dezernat: Amt: Sachbearb.: I Finanzabteilung/Steuern, Abgaben, Beiträge Frau Padberg Beteiligte Ämter: Sichtvermerk: I III gesehen: Finanzabteilung TOP: Neufassung der Abfallentsorgungssatzung - Satzungsbeschluss Produktgruppe: 53.01 Ver- und Entsorgung 1. Beschlussvorschlag: Der Haupt- und Finanzausschuss schlägt der Stadtvertretung folgende Beschlussfassung vor: Die Stadtvertretung beschließt den als Anlage 1 beiliegenden Entwurf der Satzung über die Abfallentsorgung in der Stadt Schmallenberg als Satzung. 2. Sachverhalt und Begründung: Auf dem Gebiet der Abfallbeseitigung haben sich in den letzten Jahren einige rechtliche Än- derungen ergeben, die sich auch auf die kommunale Abfallentsorgung auswirken. Die bishe- rige Abfallentsorgungssatzung stammt in ihrem Ursprung aus dem Jahr 1998 und Bedarf der Überarbeitung. Anhand der aktuellen Mustersatzung des Städte- und Gemeindebundes aus März 2022 und unter Berücksichtigung der örtlichen Gegebenheiten wurde daher der beilie- gende Satzungsentwurf einer neuen Abfallentsorgungssatzung erarbeitet. Insbesondere Rechtsgrundlagen und Verweise sind in der Neufassung an die aktuellen ge- setzlichen Regelungen angepasst. So wurde das Landesabfallgesetz NRW (LAbfG NRW) durch das Landeskreislaufgesetz NRW (LKrWG NRW) abgelöst. Ferner wurden zwischen- zeitlich die Gewerbeabfallverordnung, das Elektro- und Elektronikgerätegesetz sowie das Batteriegesetz und Verpackungsgesetz überarbeitet. Die darin enthaltenen Verpflichtungen des öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers (z.B. getrennte Sammlung von Elektroaltgeräten, Änderungen bei der Abrechnung von Verkaufs- verpackungen, Sammlung von Batterien) werden durch die Stadt ordnungsgemäß umge- 2 setzt, waren bisher jedoch nicht explizit satzungsrechtlich erfasst. So w...