Vorlagendokument

Gremium: Technischer Ausschuss (inaktiv) Sitzung: 15.11.2022 TOP 4: Bebauungsplan Nr. 174 "Almhütte Schanze", Ortsteil Schanze(im Parallelverfahren gem. § 8 Abs. 3 BauGB zur Durchführung der 44. FNP-Änderung im Bereich der "Almhütte Schanze")- Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 BauGB

Sitzung

Dieses Dokument stammt aus der Sitzung Technischer Ausschuss (inaktiv) vom 15.11.2022.

Textauszug

S t a d t S c h m a l l e n b e r g Vorlage Nr. X/575 Datum: 03.11.2022 Vorlage der Verwaltung für: Abstimmergebnis Ja Nein Enth. Bezirksausschuss Grafschaft Technischer Ausschuss Stadtvertretung X öffentliche Sitzung nichtöffentliche Sitzung Dezernat: Amt: Sachbearb.: III Amt für Stadtentwicklung/Bauleitplanung Herr Beste Beteiligte Ämter: Sichtvermerk: I III gesehen: Finanzabteilung Amt für Stadtentwicklung/Bauleitplanung Bauordnungsamt TOP: Bebauungsplan Nr. 174 "Almhütte Schanze", Ortsteil Schanze (im Parallelverfahren gem. § 8 Abs. 3 BauGB zur Durchführung der 44. FNP- Änderung im Bereich der "Almhütte Schanze") - Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 BauGB Produktgruppe: 51.01 Räumliche Planung und Entwicklung 1. Beschlussvorschlag: Der Bezirksausschuss Grafschaft // Technische Ausschuss schlägt der Stadtvertretung Schmallenberg folgende Beschlussfassung vor: Die Stadtvertretung Schmallenberg fasst für das im Übersichtsplan Anlage 2 zur Verwal- tungsvorlage umgrenzte Gebiet im Bereich der Skihütte beim Ortsteil Schanze gem. § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) den verfahrenseinleitenden Beschluss zur Aufstellung des gem. § 30 Abs. 1 BauGB qualifizierten Bebauungsplanes Nr. 174 „Almhütte Schanze“. Planungsziel ist die Ausweisung eines (Sonstigen) Sondergebietes gem. § 11 Baunutzungs- verordnung mit der besonderen Zweckbestimmung „Erholung, Freizeit, Gastronomie und Wohnmobile“, welches im Wesentlichen der Erweiterung der Außenbereichsanlagen um Stellplätze, u.a. für Wohnmobile, dienen soll sowie der Etablierung von Außengastronomie und diese ergänzende, kleinteilige Freizeitattraktivitäten. Da diese z.T. in den Bereich der nach wie vor beabsichtigt weiterzuführenden Wintersportnutzung fallen, soll dieses Areal südlich der Zuwegung zur Skihütte grundsätzlich als „Fläche für Sportanlagen“ ausgewiesen werden. Die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 174 „Almhütte Schanze“ erfolgt im Parallelverfah- ren gem. § 8 Abs. 3 BauGB zur Durchführung der im Wesentlichen räumlich...