Vorlagendokument
Sitzung
Dieses Dokument stammt aus der Sitzung Haupt- und Finanzausschuss vom 20.04.2023.
Textauszug
S t a d t S c h m a l l e n b e r g Vorlage Nr. X/670 Datum: 03.04.2023 Vorlage der Verwaltung für: Abstimmergebnis Ja Nein Enth. Haupt- und Finanzausschuss Stadtvertretung X öffentliche Sitzung nichtöffentliche Sitzung Dezernat: Amt: Sachbearb.: III Amt für Stadtentwicklung/Liegenschaften, Stadt- Herr Entian und Dorferneuerung Beteiligte Ämter: Sichtvermerk: I II III gesehen: Finanzabteilung Amt für Stadtentwicklung TOP: Umlegungsausschuss der Stadt Schmallenberg; Neuwahlen zur Besetzung des Ausschusses Produktgruppe: 51.01 Räumliche Planung und Entwicklung 1. Beschlussvorschlag: Der Haupt- und Finanzausschuss schlägt der Stadtvertretung folgende Beschlussfassung vor: Die Stadtvertretung fasst zur Besetzung des Umlegungsausschusses der Stadt Schmallen- berg folgende Beschlüsse: a) Frau Kreisrechtsoberrätin Irina Kramer wird als Vorsitzende gewählt. b) Frau ltd. Kreisrechtsdirektorin Anja Menne wird als stellvertretende Vorsitzende wieder- gewählt. c) Herr Kreisvermessungsdirektor Hermann-Josef Vedder wird als Sachverständiger für Vermessungswesen wiedergewählt. d) Frau ltd. Kreisvermessungsdirektorin Eva Börger wird als stellvertretende Sachverständi- ge für Vermessungswesen gewählt. e) Herr Andreas Busch, Bestwig, wird als Sachverständiger für Bewertung wiedergewählt. f) Frau Silke Hillebrand, Brilon, wird als stellvertretende Sachverständige für Bewertung ge- wählt. 2 2. Sachverhalt und Begründung: Nach den Vorgaben des Baugesetzbuches können im Geltungsbereich eines Bebauungs- planes sowie innerhalb eines im Zusammenhang bebauten Ortsteils Grundstücke im Rah- men eines Umlegungsverfahrens in der Weise neu geordnet werden, dass nach Lage, Form und Größe zweckmäßige und erschlossene Baugrundstücke entstehen. Zur Durchführung der Umlegung hat der Rat einen Umlegungsausschuss zu bestellen, der aus fünf Mitgliedern besteht (Vorsitzende/r, Sachverständige/r für Vermessungswesen, Sachverständige/r für Bewertung, zwei Ratsmitglieder). Um für die Umsetzung bzw. Regelung ...