Anlage 4 - Erläuterungen zur Verfahrensvorbereitung

Gremium: Technischer Ausschuss (inaktiv) Sitzung: 12.03.2024 TOP 1: 39. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Schmallenberg - Erweiterung des Magog-Betriebsgeländes, Ortsteil Bad FredeburgÄnderung von "Wald" in "Gewerbliche Baufläche" und "Fläche für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft"(im Parallelverfahren gem. § 8 Abs. 3 BauGB zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 171 "Schiefergrube Magog")- Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 BauGB

Sitzung

Dieses Dokument stammt aus der Sitzung Technischer Ausschuss (inaktiv) vom 12.03.2024.

Textauszug

Anlage 4 zur VwVorlage X/903 Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 171 „Schiefergrube Magog“, Bad Frede- burg, in Verbindung mit der 39. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Schmallenberg (Parallelverfahren) Erläuterung der Vorbereitungsmaßnahmen zur Verfahrenseinleitung Ausgangslage und Handlungserfordernis Zum Zwecke der betriebswirtschaftlich erforderlichen Vergrößerung des derzeitigen Betriebsgelän- des der „Schiefergruben Magog GmbH & Co. KG“, Alter Bahnhof 9, Bad Fredeburg, liegt der Stadt Schmallenberg ein Antrag auf Aufstellung eines Bebauungsplans verbunden mit der Änderung des Flächennutzungsplans (FNP) entwicklungsbedingt angepasstem Inhalt vom 02.02.2024 vor; der ursprüngliche Antrag datiert auf den 24.02.2021. Das Betriebsgelände („Hemmeske“) der Firma „Schiefergruben Magog“ befindet sich innerhalb des rechtskräftigen Bebauungsplan Nr. 36 „Weißer Stein II“ vom 17.06.1084 (Inkrafttreten). Die darin festgeschriebene GI-Fläche (Industriefläche) ist derzeit schon durch die reale, über das Bundes- berggesetz genehmigte Betriebsflächeninanspruchnahme deutlich überschritten. Die angespro- chene anstehende Betriebserweiterung umfasst eine Platzerweiterung in süd-westliche Richtung. Um ein ebenes Betriebsgelände zu erhalten, ist vorgesehen, die vorhandene Schieferabraumhalde abzutragen und die Materialien zur Auffüllung des Geländes auf Höhe des bestehenden Lagerplat- zes zu nutzen. Auch diese notwendige Betriebsflächenerweiterung befindet sich in Gänze außerhalb des baupla- nungsrechtlich bislang festgesetzten Industriegebietes, sodass gem. den diesbzgl. Vorabstim- mungsgesprächen mit der Stadt Schmallenberg und dem Städtebaudezernat der Bezirksregierung Arnsberg einer neuer, eigenständiger Bebauungsplan aufgestellt werden muss, der sowohl die sich über die Jahre entwickelte Bestandssituation als auch das benötigte Erweiterungsareal er- und umfasst und den heutigen rechtlichen Erfordernissen gemäß regelt. Um auch zukünftig der erhofften prosperierenden Entw...