BPl 126 Auf dem Stadtfeld - Aufhebung - VwVorlage X-947 - Anlage 1 Vorentwurf Satzungstext
Sitzung
Dieses Dokument stammt aus der Sitzung Technischer Ausschuss (inaktiv) vom 16.04.2024.
Textauszug
Anlage 1 zur VwVorlage X/947 Stadt Schmallenberg V O R E N T W U R F Satzung vom xx.xx.xxxx über die Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 126 „Auf dem Stadtfeld“, Ortsteil Bödefeld, vom 29.06.2006 (Rechtskraft) In Anwendung der §§ 1 Abs. 8 und 10 Abs. 1 und 3 Baugesetzbuch (BauGB) sowie der §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) ) in den jeweils zur Zeit gültigen Fas- sungen hat der Rat der Stadt Schmallenberg am xx.xx.xxxx die folgende Satzung beschlossen, der gem. § 2a Satz 2 Nr. 1 BauGB eine Begründung zugehörig ist: § 1 Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 126 „Auf dem Stadtfeld“, Ortsteil Bödefeld Der am 22.06.2006 vom Rat der Stadt Schmallenberg auf Grundlage von § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung mit Begründung beschlossene und mit der Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses am 29.06.2006 in Kraft getretene Bebauungsplan Nr. 126 „Auf dem Stadtfeld“, Ortsteil Bödefeld, wird aufgehoben. Der bisherige Geltungsbereich des Bebauungsplanes ist aus dem nachfolgenden Übersichtsplan zu er- sehen: § 2 Inkrafttreten und Außerkrafttreten Diese Aufhebungssatzung tritt mit dem Tage ihrer Bekanntmachung in Kraft, der Bebauungsplan Nr. 126 „Auf dem Stadtfeld“ tritt in Folge dessen am selben Tage außer Kraft. Schmallenberg, den xx.xx.xxxx König Bürgermeister 2023 12 05 BPl 126 Auf dem Stadtfeld – Aufhebung – Vorentwurf – Satzungstext.docx