Vorlagendokument

Gremium: Jugendhilfeausschuss Sitzung: 11.06.2024 TOP 4: Teilhabe von Kindern und Jugendlichen an politischen und demokratischen Prozessen

Sitzung

Dieses Dokument stammt aus der Sitzung Jugendhilfeausschuss vom 11.06.2024.

Textauszug

S t a d t S c h m a l l e n b e r g Vorlage Nr. X/925 Datum: 15.05.2024 Vorlage der Verwaltung für: Abstimmergebnis Ja Nein Enth. Jugendhilfeausschuss X öffentliche Sitzung nichtöffentliche Sitzung Dezernat: Amt: Sachbearb.: Dez. II Jugendamt Herr Plett Beteiligte Ämter: Sichtvermerk: I II III gesehen: Finanzabteilung Jugendamt TOP: Teilhabe von Kindern und Jugendlichen an politischen und demokratischen Prozessen Produktgruppe: 36.02 Kinder- und Jugendarbeit 1. Beschlussvorschlag: Der Jugendhilfeausschuss befürwortet die Vorschläge zur Verbesserung der Teilhabe von Kindern und Jugendlichen an politischen und demokratischen Prozessen und beauftragt die Verwaltung, die Vorschläge weiter inhaltlich auszuarbeiten und umzusetzen. Der Jugendhil- feausschuss soll über die weiteren Umsetzungsschritte informiert werden. 2. Sachverhalt und Begründung: Im Rahmen der Haushaltsplanberatungen 2024 wurde auf Grundlage von Fraktionsanträgen die Einrichtung eines Jugendparlaments erörtert und von der Stadtvertretung einstimmig beschlossen, ein Budget von 5.000 € in den Haushalt einzustellen. Die inhaltliche Ausgestal- tung wurde in den zuständigen Ausschuss bzw. in die Fraktionen verwiesen. Die Thematik wurde zunächst innerhalb der Verwaltung mit dem Jugendamt und dem Vorsit- zenden des Jugendhilfeausschusses aufgearbeitet und verschiedene Vorschläge untersucht, wie die Teilhabe von Jugendlichen an politischen Prozessen und Themen verbessert und neu gestaltet werden könnte. Die Einrichtung eines eigenständigen Jugendparlaments wird dabei eher kritisch gesehen. Ein Gremium, das sich mit kommunal-politischen Themen be- fassen soll, müsste sehr tiefgehend sowohl inhaltlich als auch organisatorisch begleitet wer- den. Das ist mit den knappen Personalressourcen und der ohnehin schon bestehenden Auf- gabenfülle der Verwaltung nicht umsetzbar. Nach vorläufiger Einschätzung wäre hierfür die Schaffung einer neuen Stelle mit einem geschätzten Stellenanteil von 0,5 VZÄ erforderlich. Der Erfahr...