Anlage 2: Entwurf Sparkassensatzung
Sitzung
Dieses Dokument stammt aus der Sitzung Haupt- und Finanzausschuss vom 20.06.2024.
Textauszug
Anlage 2 zu Vorlage X/987 Satzung für die Sparkasse Mitten im Sauerland, Die Funktionsbezeichnungen dieser Satzung umfassen sowohl die weibliche als auch die männliche Form. § 1 Name und Sitz (1) Die Sparkasse Mitten im Sauerland mit dem Sitz in Meschede ist eine mündelsichere, dem gemeinen Nutzen dienende rechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts. Sie führt ihre Ge- schäfte nach kaufmännischen Grundsätzen. Die Erzielung von Gewinn ist nicht Hauptzweck des Geschäftsbetriebes. (2) Die Sparkasse ist Mitglied des Sparkassenverbandes Westfalen-Lippe. (3) Die Sparkasse führt das dieser Satzung beigedruckte Dienstsiegel. § 2 Träger Träger der Sparkasse ist der Sparkassenzweckverband des Hochsauerlandkreises, der Städte Arnsberg, Brilon, Hallenberg, Medebach, Meschede, Olsberg, Schmallenberg, Sundern und Win- terberg und der Gemeinden Bestwig, Eslohe (Sauerland) und Finnentrop. § 3 Organe Organe der Sparkasse sind der Verwaltungsrat und der Vorstand. § 4 Verwaltungsrat (1) Der Verwaltungsrat besteht aus a) dem vorsitzenden Mitglied, b) 11 weiteren sachkundigen Mitgliedern und c) 6 Dienstkräften der Sparkasse. (2) Abweichend von Absatz 1 besteht der Verwaltungsrat bis zum Ablauf der in 2025 endenden Kommunalwahlperiode aus a) dem vorsitzenden Mitglied, b) 32 weiteren sachkundigen Mitgliedern und c) 10 Dienstkräften der Sparkasse. (3) Die Ausgabe von Genussrechten, die Eingehung nachrangiger Verbindlichkeiten sowie die Aufnahme von Vermögenseinlagen stiller Gesellschafter und sonstiger haftender Eigenmit- tel bedürfen der Zustimmung des Verwaltungsrates. 1 (4) Die Hauptverwaltungsbeamten der Zweckverbandsmitglieder, soweit sie nicht vorsitzendes Mitglied oder Mitglied des Verwaltungsrates sind und auch nicht nach § 11 Abs. 3 SpkG an den Sitzungen des Verwaltungsrates teilnehmen, können an den Sitzungen des Verwal- tungsrates mit beratender Stimme teilnehmen. § 5 Vorstand (1) Der Vorstand besteht aus bis zu 3 Mitgliedern. (2) Der Verwaltungsrat kann bis zu 3 stellvertreten...