Vorlagendokument

Gremium: Technischer Ausschuss (inaktiv) Sitzung: 03.09.2024 TOP 5: Kommunale Wärmeplanung - aktueller Sachstand

Sitzung

Dieses Dokument stammt aus der Sitzung Technischer Ausschuss (inaktiv) vom 03.09.2024.

Textauszug

S t a d t S c h m a l l e n b e r g Vorlage Nr. X/1021 Datum: 14.08.2024 Vorlage der Verwaltung für: Abstimmergebnis Ja Nein Enth. Energie- und Klimabeirat Technischer Ausschuss Stadtvertretung X öffentliche Sitzung nichtöffentliche Sitzung Dezernat: Amt: Sachbearb.: III Amt für Stadtentwicklung/Liegenschaften, Stadt- Herr Schörmann und Dorferneuerung Beteiligte Ämter: Sichtvermerk: I II III gesehen: Finanzabteilung Amt für Stadtentwicklung Amt für Stadtentwicklung/Liegenschaften, Stadt- und Dorferneuerung TOP: Kommunale Wärmeplanung - aktueller Sachstand Produktgruppe: 51.01 Räumliche Planung und Entwicklung 1. Beschlussvorschlag: Der Energie- und Klimabeirat / Technische Ausschuss empfiehlt der Stadtvertretung folgen- de Beschlussfassung: Die Stadtvertretung nimmt den aktuellen Sachstand zur Kommunalen Wärmeplanung zur Kenntnis und beschließt, den gestellten Förderantrag zur Erstellung einer Kommunalen Wärmeplanung beim Projektträger ZUG zurückzuziehen. 2. Sachverhalt und Begründung: Zuletzt wurde mit Vorlage X/863 zu Beginn des Jahres über das Inkrafttreten des Wärmepla- nungsgesetzes auf Bundesebene informiert und die Vorgaben daraus dargestellt und erläu- tert. Zwischenzeitlich liegt ebenso ein Entwurf des Landeswärmeplanungsgesetzes für NRW vor, welches voraussichtlich Anfang 2025 in Kraft treten soll. Das Landesgesetz soll dem- nach im Wesentlichen die Vorgaben des Bundesgesetzes umfassen. Insofern wird zu den inhaltlichen Regelungen für die Kommunale Wärmeplanung (KWP) aus dem Landeswärme- planungsgesetz auf die o. g. Vorlage verwiesen. Über das Landesgesetz werden die Kommunen zukünftig als planungsverantwortliche Stelle bestimmt und sind damit verpflichtet, eine entsprechende KWP zu erstellen. Die Frist für die Erstellung der KWP läuft für die Stadt Schmallenberg als kleinere Kommune mit unter 100.000 Einwohnern bis zum 30.06.2028. Nach Fertigstellung ist die KWP alle 5 Jahre fort- zuschreiben. 2 Zudem werden über das Landeswärmeplanungsgesetz ebenso Regel...