Vorlagendokument

Gremium: Technischer Ausschuss (inaktiv) Sitzung: 03.09.2024 TOP 2: Bebauungsplan Nr. 179 "Unter der Lamfert II", Ortsteil Bracht- Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch

Sitzung

Dieses Dokument stammt aus der Sitzung Technischer Ausschuss (inaktiv) vom 03.09.2024.

Textauszug

S t a d t S c h m a l l e n b e r g Vorlage Nr. X/1031 Datum: 14.08.2024 Vorlage der Verwaltung für: Abstimmergebnis Ja Nein Enth. Technischer Ausschuss Stadtvertretung X öffentliche Sitzung nichtöffentliche Sitzung Dezernat: Amt: Sachbearb.: III Amt für Stadtentwicklung/Bauleitplanung Frau Plugge Beteiligte Ämter: Sichtvermerk: I II III gesehen: Finanzabteilung Amt für Stadtentwicklung Amt für Stadtentwicklung/Bauleitplanung TOP: Bebauungsplan Nr. 179 „Unter der Lamfert II“, Ortsteil Bracht - Aufstellungsbeschluss gem. §2 Abs. 1 Baugesetzbuch Produktgruppe: 51.01 Räumliche Planung und Entwicklung 1. Beschlussvorschlag: Der Technische Ausschuss schlägt der Stadtvertretung Schmallenberg folgende Beschluss- fassung vor: Für den im Übersichtsplan Anlage 1 zur Verwaltungsvorlage X/1031 abgegrenzten Bereich im westlichen Anschluss an den rechtskräftigen Bebauungsplan Nr. 78 „Unter der Lamfert“ im Ortsteil Bracht wird gem. § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) der Aufstellungsbeschluss für den gem. § 30 Abs. 1 BauGB qualifizierten Bebauungsplan Nr. 179 „Unter der Lamfert II“ gefasst. Ziel ist die Herbeiführung des verbindlichen Planungsrechts für ein Neubaugebiet für Einzel- und Doppelhausbebauung mit der Gebietsfestsetzung „Allgemeines Wohngebiet“. Für das Plangebiet ist auf Grundlage der Mustergestaltungssatzung der Stadt Schmallen- berg eine Gestaltungssatzung gem. § 89 Landesbauordnung zu erarbeiten. 2. Sachverhalt und Begründung: Anlässlich des 42. FNP-Änderungsverfahrens (Rücknahme Wohnbauflächen), wovon auch die o.a. geplante Bebauungsplanfläche betroffen war, äußerte der Ortsverein, dass ernstzu- nehmende Bauinteressen im Ort bestehen. Hier wurde das Potential für ein mögliches Bau- gebiet auf dem bis dahin als Reservefläche für Wohnen definierte Areal gesehen. Der Grundstückseigentümer hatte (anders als zuvor) zu dem Zeitpunkt bereits eine Verkaufsbe- reitschaft signalisiert. 2 Bei dem o.a. Plangebiet handelt es sich um die Flurstücke Gemarkung Bracht, Flur 16, Flur- ...