Anlage 3 - BPl Auf dem Stadtfeld - Aufhebung - VwVorlage X-1054 - Satzungsbeschluss - Stellungnahmen frühz. Beteiligung.pdf

Gremium: Technischer Ausschuss (inaktiv) Sitzung: 01.10.2024 TOP 5: Bebauungsplan Nr. 126 " Auf dem Stadtfeld", Ortsteil Bödefeld - Aufhebung- Prüfung und Auswertung der Offenlage gem. § 3 Abs. 2 BauGB- Satzungsbeschluss gem. § 10 Abs. 1 BauGB

Sitzung

Dieses Dokument stammt aus der Sitzung Technischer Ausschuss (inaktiv) vom 01.10.2024.

Textauszug

Stellungnahmen mit seinerzeitigem Abwägungsbeschlussergebnis aus den frühzeitigen Beteiligungsverfahren gem. BauGB zur Aufhebung des Bebauungsplans Nr. 126 „Auf dem Stadtfeld“, Ortsteil Bödefeld Aufgrund entsprechender gerichtlicher Entscheidungen in der Vergangenheit müssen der abschließenden Entscheidung bzw. dem abschließenden Beschluss der Stadtvertretung über einen Bauleitplan, in diesem Fall der Satzungsbeschluss über die Aufhebung des Bebauungsplans Nr. 126 „Auf dem Stadtfeld“, Ortsteil Bödefeld, alle im Verfahren abgegebenen abwägungsrelevanten Stellungnahmen unmittelbar vorliegen; ein bloßer Verweis auf vormalige Verfahrensunterlagen sei nicht ausreichend. Von daher sind dieser VwVorlage als Anlage 3 nochmals alle dahingehenden Stellungnahmen aus den frühzeitigen Beteiligungsverfahren mit den seinerzeit beschlossenen Abwägungen (= VwVorlage X/947 v. 02.04.2024; einstimmiger Beschluss der Stadtvertretung vom 25.04.2024) beigefügt. Wie oben im Beschlussvorschlag aufgeführt, lautet dieser dahingehend, dass in seinem Rahmen auch die seinerzeitigen Abwägungsbeschlüsse nochmals bestätigt werden. Ein etwaig abweisender „Neu-Abwägungsbeschluss“ aufgrund geänderter Erkenntnisse oder Ansichten ist damit allerdings nicht ausgeschlossen. Prüfung und Auswertung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB: Hinweis: Aus Datenschutzgründen dürfen der Öffentlichkeit keine personenbezogenen Angaben zugänglich gemacht werden (gem. Art. 4 Abs. 2 der Landesverfassung NRW). Für die Erstellung von Verwaltungsvorlagen (VwVorlagen) hat das zur Folge, dass private Stellungnahmen anonymisiert werden müssen. Bei den betroffenen Verfahren ist den VwVorlagen-Ausfertigungen für die Ausschuss- bzw. Ratsmitglieder als letztes Blatt ein „Schlüssel“ anzufügen, aus dem die jeweiligen Personen/-kreise, die sich zu Wort gemeldet haben, ersichtlich sind – siehe hier Anlage 3. Prüfung und Auswertung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB: Im Rahmen...