Vorlagendokument

Gremium: Bezirksausschuss Schmallenberg Sitzung: 07.10.2024 TOP 5: Friedhofsgebühren für das Jahr 2025- Erlass des 9. Nachtrags der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung von Friedhöfen und Friedhofseinrichtungen der Stadt Schmallenberg (Friedhofsgebührensatzung)

Sitzung

Dieses Dokument stammt aus der Sitzung Bezirksausschuss Schmallenberg vom 07.10.2024.

Textauszug

S t a d t S c h m a l l e n b e r g Vorlage Nr. X/1064 Datum: 05.09.2024 Vorlage der Verwaltung für: Abstimmergebnis Ja Nein Enth. Bezirksausschuss Schmallenberg Haupt- und Finanzausschuss Stadtvertretung X öffentliche Sitzung nichtöffentliche Sitzung Dezernat: Amt: Sachbearb.: II Finanzabteilung/Steuern, Abgaben, Beiträge Frau Padberg Beteiligte Ämter: Sichtvermerk: I II III gesehen: Finanzabteilung Ordnungsamt TOP: Friedhofsgebühren für das Jahr 2025 - Erlass des 9. Nachtrags der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung von Friedhöfen und Friedhofseinrichtungen der Stadt Schmallen- berg (Friedhofsgebührensatzung) Produktgruppe: 55.03 Friedhöfe 1. Beschlussvorschlag: Der Bezirksausschuss Schmallenberg sowie der Haupt- und Finanzausschuss schlagen der Stadtvertretung folgende Beschlussfassung vor: Die Stadtvertretung beschließt den als Anlage 1 beiliegenden Entwurf des 9. Nachtrags der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung von Friedhöfen und Friedhofs- einrichtungen der Stadt Schmallenberg (Friedhofsgebührensatzung) als Satzung. 2. Sachverhalt und Begründung: Für die kostenrechnende Einrichtung „Friedhof“ wurden in den letzten Jahren Gebührenkal- kulationen für jeweils ein Kalenderjahr erstellt. Die Gebührensätze konnten seit dem Jahr 2003 stabil gehalten werden. Kostenüberdeckungen wurden der Gebührenausgleichsrückla- ge zugeführt und Unterdeckungen durch eine entsprechende Entnahme ausgeglichen. Die Gebührenausgleichsrücklage weist zum 31.12.2023 einen Stand von rd. 53.112 € auf, der gemäß § 6 Kommunalabgabengesetz NRW (KAG NRW) in die Kalkulation einzubringen ist. Ferner ergeben sich durch ein verändertes Bestattungsverhalten Verschiebungen bei der Zuordnung der Aufwendungen zu den Kostenträgern, sodass eine grundlegende Neukalkula- tion erforderlich wird. 2 Um auch weiterhin Gebührenstabilität über mehrere Jahre sicherstellen zu können, erfolgt die als Anlage 2 beigefügte Kalkulation für den maximal zulässigen Kalkulationszeitr...