Vorlagendokument
Sitzung
Dieses Dokument stammt aus der Sitzung Bezirksausschuss Schmallenberg vom 07.10.2024.
Textauszug
S t a d t S c h m a l l e n b e r g Vorlage Nr. X/1064 Datum: 05.09.2024 Vorlage der Verwaltung für: Abstimmergebnis Ja Nein Enth. Bezirksausschuss Schmallenberg Haupt- und Finanzausschuss Stadtvertretung X öffentliche Sitzung nichtöffentliche Sitzung Dezernat: Amt: Sachbearb.: II Finanzabteilung/Steuern, Abgaben, Beiträge Frau Padberg Beteiligte Ämter: Sichtvermerk: I II III gesehen: Finanzabteilung Ordnungsamt TOP: Friedhofsgebühren für das Jahr 2025 - Erlass des 9. Nachtrags der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung von Friedhöfen und Friedhofseinrichtungen der Stadt Schmallen- berg (Friedhofsgebührensatzung) Produktgruppe: 55.03 Friedhöfe 1. Beschlussvorschlag: Der Bezirksausschuss Schmallenberg sowie der Haupt- und Finanzausschuss schlagen der Stadtvertretung folgende Beschlussfassung vor: Die Stadtvertretung beschließt den als Anlage 1 beiliegenden Entwurf des 9. Nachtrags der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung von Friedhöfen und Friedhofs- einrichtungen der Stadt Schmallenberg (Friedhofsgebührensatzung) als Satzung. 2. Sachverhalt und Begründung: Für die kostenrechnende Einrichtung „Friedhof“ wurden in den letzten Jahren Gebührenkal- kulationen für jeweils ein Kalenderjahr erstellt. Die Gebührensätze konnten seit dem Jahr 2003 stabil gehalten werden. Kostenüberdeckungen wurden der Gebührenausgleichsrückla- ge zugeführt und Unterdeckungen durch eine entsprechende Entnahme ausgeglichen. Die Gebührenausgleichsrücklage weist zum 31.12.2023 einen Stand von rd. 53.112 € auf, der gemäß § 6 Kommunalabgabengesetz NRW (KAG NRW) in die Kalkulation einzubringen ist. Ferner ergeben sich durch ein verändertes Bestattungsverhalten Verschiebungen bei der Zuordnung der Aufwendungen zu den Kostenträgern, sodass eine grundlegende Neukalkula- tion erforderlich wird. 2 Um auch weiterhin Gebührenstabilität über mehrere Jahre sicherstellen zu können, erfolgt die als Anlage 2 beigefügte Kalkulation für den maximal zulässigen Kalkulationszeitr...