Entwurf Kreditrichtlinie
Sitzung
Dieses Dokument stammt aus der Sitzung Haupt- und Finanzausschuss vom 30.01.2025.
Textauszug
Richtlinie der Stadt Schmallenberg für die Aufnahme von Fremdkapital - Kreditrichtlinie - Präambel Städte und Gemeinden dürfen nach § 86 Abs. 1 und § 89 Abs. 2 GO NRW Kredite zur Finan- zierung von Investitionen, zur Umschuldung und zur Liquiditätssicherung im Rahmen der in der Haushaltssatzung festgelegten Höchsbeträge aufnehmen. Das Ministerium für Inneres und Kommunales NRW (MIK NRW) hat mit Runderlass vom 16.12.2014 (MBl. NRW Seite 866) Regelungen zur Kreditaufnahme sowie zum Abschluss kreditähnlicher Rechtsgeschäfte durch die Gemeinden und Gemeindeverbände getroffen. Der Rat der Stadt Schmallenberg hat in seiner Sitzung am _________ die vorliegende Kre- ditrichtlinie beschlossen und damit Rahmenbedingungen für die Aufnahme von Fremdkapital sowie Grundsätze und Verantwortlichkeiten festgelegt. § 1 Geltungsbereich Diese Richtlinie gilt für die Neuaufnahme und Prolongation / Umschuldung von Krediten für Investitionen sowie von Krediten zur Liquiditätssicherung. Sie ist ferner anzuwenden für den Abschluss kreditähnlicher Rechtsgeschäfte. Sie gilt für den kommunalen Haushalt sowie die Sondervermögen und Sonderhaushalte. § 2 Kredite für Investitionen (1) Die Neuaufnahme von Krediten ist nur im Rahmen des in der Haushaltssatzung festge- legten Höchstbetrages zulässig. Gemäß § 86 Abs. 2 GO NRW gilt die Kreditermächtigung bis zum Ende des auf das Haushaltsjahr folgenden Jahres fort. (2) Vor der Kreditaufnahme sind mindestens drei Angebote verschiedener Kreditgeber einzu- holen. Zu prüfen ist, welches Angebot unter Berücksichtigung der Zinsbelastung sowie weiteren Kosten wie Disagio, Vermittlungs- und Abschlussgebühren das wirtschaftlichste ist. Von der Einholung mehrerer Angebote kann abgesehen werden, wenn die Finanzie- rung einer Investition beabsichtigt ist, für die ein zinsvergünstigter Förderkredit der NRW.Bank oder der Kreditanstalt für Wiederaufbau beantragt werden kann. (3) Die Laufzeit eines Kredites soll sich grundsätzlich an der Lebensdauer des damit finan- z...