Anlage 2 WFG Gesellschaftsvertrag
Sitzung
Dieses Dokument stammt aus der Sitzung Haupt- und Finanzausschuss vom 20.03.2025.
Textauszug
Anlage 2 Gesellschaftsvertrag der Wirtschaftsförderungsgesellschaft Hochsauerland- kreis mbH (WFG) § 1 Firma und Sitz der Gesellschaft (1) Die Gesellschaft führt die Firma „Wirtschaftsförderungsgesellschaft Hochsauer- landkreis mit beschränkter Haftung“. (2) Sitz der Gesellschaft ist Meschede. § 2 Gegenstand des Unternehmens (1) Gegenstand des Unternehmens ist, die Struktur des Hochsauerlandkreises durch die Förderung der Wirtschaft, einschließlich des Fremdenverkehrs, des Verkehrs sowie sozialer, kultureller und sportlicher Einrichtungen zu verbessern. Die Tätigkeit der Gesellschaft ist u.a. darauf gerichtet, zum Abbau vorhandener und zur Verhinderung weiterer Arbeitslosigkeit (Sicherung vorhandener und Schaf- fung neuer Arbeitsplätze) beizutragen und dem Umweltschutzgedanken Rech- nung zu tragen. (2) Die Gesellschaft ist zu allen Maßnahmen und Geschäften berechtigt, durch die der Gesellschaftszweck gefördert werden kann. Sie darf sich zur Erfüllung ihrer Auf- gaben anderer Unternehmen bedienen, sich unter den Voraussetzungen des § 108 Abs. 5 GO NRW an Unternehmen beteiligen oder solche Unternehmen sowie Hilfs- und Nebenbetriebe erwerben, errichten oder pachten. (3) Die Gesellschaft ist insbesondere berechtigt a) die Gesellschafter bei der örtlichen und überörtlichen Planung und der Ver- besserung der gemeindlichen Infrastruktur zu beraten und zu unterstützen, b) Gewerbebetriebe bei der Beschaffung von Grundstücken, Krediten usw. zu beraten und zu unterstützen, c) die Ansiedlung von Gewerbebetrieben zu fördern, dabei sind die Interessen der bereits im Hochsauerlandkreis ansässigen gewerblichen Wirtschaft zu be- rücksichtigen, d) Grundstücke zu erwerben, zu erschließen, zu verpachten zu veräußern, e) den Fremdenverkehr durch Werbung und Verbesserung der Fremdenver- kehrseinrichtungen zu fördern und mit den Verbänden des Fremdenverkehrs zusammenzuarbeiten, f) bei der örtlichen Umsetzung der staatlichen Wirtschafts- und Arbeitsmarktpo- litik mitzuwirken. g) sich an an...