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Gremium: Ausschuss für Bildung, Sport, Soziales und Kultur Sitzung: 25.03.2025

Sitzung

Dieses Dokument stammt aus der Sitzung Ausschuss für Bildung, Sport, Soziales und Kultur vom 25.03.2025.

Textauszug

S t a d t S c h m a l l e n b e r g Vorlage Nr. X/1181 Datum: 10.03.2025 Vorlage der Verwaltung für: Abstimmergebnis Ja Nein Enth. Ausschuss für Bildung, Sport, Soziales und Kultur Stadtvertretung X öffentliche Sitzung nichtöffentliche Sitzung Dezernat: Amt: Sachbearb.: II Sozialamt Herr Hesse / Herr Plett Beteiligte Ämter: Sichtvermerk: I II III gesehen: Sozialamt TOP: Einführung der Bezahlkarte für geflüchtete Menschen Produktgruppe: 31.01 Unterstützungsleistungen 1. Beschlussvorschlag: Der Ausschuss für Bildung, Sport, Soziales und Kultur schlägt der Stadtvertretung folgende Beschlussfassung vor: Die Stadtvertretung beschließt die Einführung der „Mysocialcard“ als Bezahlkarte für den Erhalt von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz. 2. Sachverhalt und Begründung: Wer als Geflüchteter in Deutschland Schutz sucht und seinen Lebensunterhalt nicht selbst sichern kann, hat Anspruch auf Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz. Das kann in Form von Sachleistungen, Bargeld oder Wertgutscheinen geschehen. Neu hinzuge- kommen ist die Bezahlkarte. Auf sie kann die Geldsumme, die Geflüchteten nach dem Ge- setz zusteht, als Guthaben gebucht werden. Damit es in Deutschland einheitliche Rahmenbedingungen gibt, um eine solche Bezahlkarte einzuführen, hat die Bundesregierung am 1. März 2024 eine Änderung des Asylbewerber- leistungsgesetzes beschlossen. Am 16. Mai 2024 ist das Gesetz in Kraft getreten. Die Bezahlkarte ist eine guthabenbasierte Debitkarte, die sowohl als Karte als auch über eine App auf dem Smartphone genutzt werden kann. Der entsprechende Kartenanbieter ist Visa. Eingesetzt werden kann sie deutschlandweit im stationären Einzelhandel und im Onli- nehandel, konkret überall dort, wo Visa akzeptiert wird. Bislang umfasst das Netz der Händ- ler bereits mehr als 15.000 Geschäfte. Dort kann auch wie an Geldautomaten Bargeld abge- hoben werden – bis zu dem maximal verfügbaren Bargeldbetrag von 50 Euro pro Monat, der gleichermaßen für Kinder und Erwachsen...