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Gremium: Stadtvertretung Sitzung: 08.05.2025

Sitzung

Dieses Dokument stammt aus der Sitzung Stadtvertretung vom 08.05.2025.

Textauszug

S t a d t S c h m a l l e n b e r g Vorlage Nr. X/1203 Datum: 24.04.2025 Vorlage der Verwaltung für: Abstimmergebnis Ja Nein Enth. Stadtvertretung X öffentliche Sitzung nichtöffentliche Sitzung Dezernat: Amt: Sachbearb.: III Amt für Stadtentwicklung/Bauleitplanung Frau Plugge Beteiligte Ämter: Sichtvermerk: I II III gesehen: Amt für Stadtentwicklung/Bauleitplanung Amt für Stadtentwicklung TOP: Beschwerde gem. § 24 GO NRW und § 8 der Hauptsatzung der Stadt Schmal- lenberg des Herrn Schenk betreffend Erweiterung des Bebauungsplangebietes - Bebauungsplan Nr. 180 "Altes Feld III" Produktgruppe: 51.01 Räumliche Planung und Entwicklung 1. Beschlussvorschlag: Die Stadtvertretung nimmt die Beschwerde von Herrn Schenk vom 17.04.2025 zur Kenntnis und beschließt, die Beschwerde zurückzuweisen. 2. Sachverhalt und Begründung: Hierzu wird auf die beigefügte Beschwerde von Herrn Schenk vom 17.04.2025 verwiesen. Gem. § 24 der Gemeindeordnung NRW sowie § 8 Hauptsatzung der Stadt Schmallenberg hat jede Einwohnerin oder jeder Einwohner der Gemeinde, die oder der seit mindestens drei Monaten in der Gemeinde wohnt, das Recht, sich einzeln oder in Gemeinschaft mit anderen in Textform nach § 126b des Bürgerlichen Gesetzbuches mit Anregungen oder Beschwerden in Angelegenheiten der Gemeinde an den Rat zu wenden. Kerninhalt der Beschwerde ist die Plangebietsüberschneidung des in Aufstellung befindli- chen Bebauungsplans Nr. 180 „Altes Feld III“ mit dem Plangebiet des Bebauungsplans Nr. 163 „Altes Feld II“. Die Überschneidungen wurden seitens der Bauleitplanung bewusst, auch in Absprache mit den zuständigen Behörden, nachträglich ergänzt, um die Fläche des ehemals geplanten, jetzt jedoch obsolet gewordenen Regenrückhaltebeckens im Bereich „Altes Feld II“ für Wohnbebauung nutzbar zu machen. Entsprechende neue Erkenntnisse können sich insbesondere im Frühstadium eines Bauleit- planverfahrens ergeben und dementsprechend zu Änderungen u.a. in der Planzeichnung führen. Eine erneute Beschlussfassun...