Vorlagendokument

Gremium: Haupt- und Finanzausschuss Sitzung: 07.10.2025 TOP 3: Beschlussfassung über den Beteiligungsbericht und über das Vorliegen der Voraussetzungen für die Befreiung von der Pflicht zur Aufstellung eines Gesamtabschlusses für das Jahr 2024

Sitzung

Dieses Dokument stammt aus der Sitzung Haupt- und Finanzausschuss vom 07.10.2025.

Textauszug

S t a d t S c h m a l l e n b e r g Vorlage Nr. X/1252 Datum: 18.09.2025 Vorlage der Verwaltung für: Abstimmergebnis Ja Nein Enth. Haupt- und Finanzausschuss Stadtvertretung X öffentliche Sitzung nichtöffentliche Sitzung Dezernat: Amt: Sachbearb.: II Finanzabteilung/Kämmerei, Finanzbuchhaltung Frau Radmacher Beteiligte Ämter: Sichtvermerk: I II III gesehen: Finanzabteilung TOP: Beschlussfassung über den Beteiligungsbericht und über das Vorliegen der Voraussetzungen für die Befreiung von der Pflicht zur Aufstellung eines Ge- samtabschlusses für das Jahr 2024 Produktgruppe: 11.05 Finanzmanagement und Rechnungswesen 1. Beschlussvorschlag: Der Haupt- und Finanzausschuss schlägt der Stadtvertretung folgende Beschlussfassung vor: Die Stadtvertretung beschließt den als Anlage beigefügten Beteiligungsbericht für das Jahr 2024 und stellt das Vorliegen der Voraussetzungen für die Befreiung von der Pflicht zur Auf- stellung eines Gesamtabschlusses für das Haushaltsjahr 2024 fest. 2. Sachverhalt und Begründung: I. Beteiligungsbericht Gemäß § 117 GO NRW muss für den Fall, dass eine Gemeinde von der Aufstellung eines Gesamtabschlusses befreit ist, ein Beteiligungsbericht erstellt werden. Der Beteiligungsbe- richt muss folgende Informationen zu sämtlichen verselbständigten Aufgabenbereichen in öffentlicher und privatrechtlicher Form enthalten: 1. die Beteiligungsverhältnisse 2. die Jahresergebnisse der verselbständigten Aufgabenbereiche 3. eine Übersicht über den Stand der Verbindlichkeiten und die Entwicklung des Eigenkapi- tals der verselbständigten Aufgabenbereiche sowie 4. eine Darstellung der wesentlichen Finanz- und Leistungsbeziehungen der Beteiligungen untereinander und mit der Gemeinde Der als Anlage beigefügte Beteiligungsbericht wurde auf der Grundlage eines vom Kommu- nalministerium herausgegebenen verbindlichen Musters erstellt. Über den Beteiligungsbe- 2 richt ist nach § 117 Abs. 1 Satz 3 GO NRW ein gesonderter Beschluss des Rates in öffentli- cher Sitzung herbeizufü...