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Sitzung
Dieses Dokument stammt aus der Sitzung Haupt- und Finanzausschuss vom 07.10.2025.
Textauszug
S t a d t S c h m a l l e n b e r g Vorlage Nr. X/1252 Datum: 18.09.2025 Vorlage der Verwaltung für: Abstimmergebnis Ja Nein Enth. Haupt- und Finanzausschuss Stadtvertretung X öffentliche Sitzung nichtöffentliche Sitzung Dezernat: Amt: Sachbearb.: II Finanzabteilung/Kämmerei, Finanzbuchhaltung Frau Radmacher Beteiligte Ämter: Sichtvermerk: I II III gesehen: Finanzabteilung TOP: Beschlussfassung über den Beteiligungsbericht und über das Vorliegen der Voraussetzungen für die Befreiung von der Pflicht zur Aufstellung eines Ge- samtabschlusses für das Jahr 2024 Produktgruppe: 11.05 Finanzmanagement und Rechnungswesen 1. Beschlussvorschlag: Der Haupt- und Finanzausschuss schlägt der Stadtvertretung folgende Beschlussfassung vor: Die Stadtvertretung beschließt den als Anlage beigefügten Beteiligungsbericht für das Jahr 2024 und stellt das Vorliegen der Voraussetzungen für die Befreiung von der Pflicht zur Auf- stellung eines Gesamtabschlusses für das Haushaltsjahr 2024 fest. 2. Sachverhalt und Begründung: I. Beteiligungsbericht Gemäß § 117 GO NRW muss für den Fall, dass eine Gemeinde von der Aufstellung eines Gesamtabschlusses befreit ist, ein Beteiligungsbericht erstellt werden. Der Beteiligungsbe- richt muss folgende Informationen zu sämtlichen verselbständigten Aufgabenbereichen in öffentlicher und privatrechtlicher Form enthalten: 1. die Beteiligungsverhältnisse 2. die Jahresergebnisse der verselbständigten Aufgabenbereiche 3. eine Übersicht über den Stand der Verbindlichkeiten und die Entwicklung des Eigenkapi- tals der verselbständigten Aufgabenbereiche sowie 4. eine Darstellung der wesentlichen Finanz- und Leistungsbeziehungen der Beteiligungen untereinander und mit der Gemeinde Der als Anlage beigefügte Beteiligungsbericht wurde auf der Grundlage eines vom Kommu- nalministerium herausgegebenen verbindlichen Musters erstellt. Über den Beteiligungsbe- 2 richt ist nach § 117 Abs. 1 Satz 3 GO NRW ein gesonderter Beschluss des Rates in öffentli- cher Sitzung herbeizufü...