Vorlagendokument

Gremium: Stadtvertretung Sitzung: 06.11.2025 TOP 6: Bildung von Ausschüssen und Festlegung der Mitgliederzahl

Sitzung

Dieses Dokument stammt aus der Sitzung Stadtvertretung vom 06.11.2025.

Textauszug

S t a d t S c h m a l l e n b e r g Vorlage Nr. XI/4 Datum: 23.10.2025 Vorlage der Verwaltung für: Abstimmergebnis Ja Nein Enth. Stadtvertretung X öffentliche Sitzung nichtöffentliche Sitzung Dezernat: Amt: Sachbearb.: I Bürgermeisterbüro/Ratsbüro Frau Lingemann Beteiligte Ämter: Sichtvermerk: I II III gesehen: Bürgermeisterbüro TOP: Bildung von Ausschüssen und Festlegung der Mitgliederzahl Produktgruppe: 11.01 Verwaltungsmanagement 1. Beschlussvorschlag: Die Stadtvertretung beschließt: A) Bildung von Ausschüssen Folgende Ausschüsse werden gebildet: Haupt- und Finanzausschuss Rechnungsprüfungsausschuss Jugendhilfeausschuss Wahlprüfungsausschuss Folgende freiwillige Ausschüsse werden gebildet: Ausschuss für Technik und Umwelt Ausschuss für Bildung, Sport, Soziales, und Kultur Bei der Beschlussfassung zu A) hat der Bürgermeister Stimmrecht B) Zusammensetzung der Ausschüsse Die Zusammensetzung der Ausschüsse wird wie folgt festgelegt: Haupt- und Finanzausschuss 15 Ratsmitglieder zzgl. Bürgermeister als Vorsitzender (kraft GO NRW) Ausschuss für Technik und Umwelt 15 Mitglieder, max. 6 sachkundige Bürger 2 Ausschuss für Bildung, Sport und Soziales, und Kultur 15 Mitglieder, max. 6 sachkundige Bürger sowie 1 Vertreter/in der Schulen zur ständigen Beratung mit Stellvertretung, beschränkt auf Gegenstände des Schulausschusses Jugendhilfeausschuss Die Zusammensetzung richtet sich nach § 71 SGB VIII i.V.m. §§ 4 u. 5 AG-KJHG NRW und der Satzung des Jugendamtes. Insgesamt 23 Mitglieder, davon 15 stimmberechtigte Mitglieder, davon 9 Mitglieder der Vertretungskörperschaft oder von ihr gewählte Frauen und Männer, die in der Jugendhilfe erfahren sind, § 71 Abs. 1 Ziff. 1 SGB VIll 6 Mitglieder, die auf Vorschlag der im Bereich des öffentlichen Trägers wirkenden und anerkannten Trägern der freien Jugendhilfe von der Vertretungskörperschaft gewählt werden, § 71 Abs. 1 Ziff. 2 SGB VIII 8 beratende Mitglieder Rechnungsprüfungsausschuss 9 Mitglieder, max. 3 sachkundige Bürger Wahlprüfungs...