Vorlagendokument

Gremium: Stadtvertretung Sitzung: 06.11.2025 TOP 5: Wahl der (ehrenamtlichen) Stellvertretungen des Bürgermeisters und Einführung und Verpflichtung durch den Bürgermeister

Sitzung

Dieses Dokument stammt aus der Sitzung Stadtvertretung vom 06.11.2025.

Textauszug

S t a d t S c h m a l l e n b e r g Vorlage Nr. XI/3 Datum: 22.10.2025 Vorlage der Verwaltung für: Abstimmergebnis Ja Nein Enth. Stadtvertretung X öffentliche Sitzung nichtöffentliche Sitzung Dezernat: Amt: Sachbearb.: I Bürgermeisterbüro/Ratsbüro Frau Lingemann Beteiligte Ämter: Sichtvermerk: I II III gesehen: Bürgermeisterbüro TOP: Wahl der (ehrenamtlichen) Stellvertretungen des Bürgermeisters und Einführung und Verpflichtung durch den Bürgermeister Produktgruppe: 11.01 Verwaltungsmanagement Sachverhalt und Begründung: Nach § 67 Abs. 1 GO NRW in der ab 01.11.2025 geltenden Fassung i. V. m. § 14 Abs. 4 der Hauptsatzung der Stadt Schmallenberg wählt der Rat für die Dauer seiner Wahlzeit aus sei- ner Mitte ohne Aussprache drei ehrenamtliche Stellvertretungen des Bürgermeisters. Sie vertreten den Bürgermeister, sofern gesetzlich nichts anders bestimmt ist, bei der Leitung der Ratssitzungen und bei der Repräsentation. Bei der Wahl seiner Stellvertretungen leitet der Bürgermeister die Sitzung (§ 67 Abs. 5 GO NRW). Wahlberechtigt sind alle Mitglieder des Rates inklusive Bürgermeister und Bewer- bende. Wählbar sind alle Ratsmitglieder. Bei der Wahl der Stellvertretungen des Bürgermeisters wird nach den Grundsätzen der Ver- hältniswahl in einem Wahlgang geheim abgestimmt. Die geheime Abstimmung ist in der Weise vorgesehen, dass auf dem vorbereiteten Stimmzettel die (Listen-) Wahlvorschläge der Fraktionen oder Gruppen entsprechend vermerkt sind. Die Wahl einer Liste auf dem Stimm- zettel ist durch Ankreuzen des entsprechend markierten Feldes vorzunehmen. Nach Abschluss des Wahlvorganges und Auszählung der Stimmen sind die Wahlstellen auf die Wahlvorschläge der Fraktionen oder Gruppen des Rates nach der Reihenfolge der Höchstzahlen zu verteilen, die sich durch Teilung der auf die Wahlvorschläge entfallenden Stimmenzahlen durch 1, 2, 3 usw. ergeben. Erster Stellvertreter des Bürgermeisters ist, wer an erster Stelle des Wahlvorschlages steht, auf den die erste Höchstzahl entfä...