Anlage 1 zur Vorlage XI/9

Gremium: Stadtvertretung Sitzung: 06.11.2025 TOP 11: Bestellung der Mitglieder für die Verbandsversammlung des Sparkassenzweckverbandes sowie Wahlvorschläge für den Verwaltungsrat der Sparkasse Mitten im Sauerland

Sitzung

Dieses Dokument stammt aus der Sitzung Stadtvertretung vom 06.11.2025.

Textauszug

Anlage 1 zu Vorlage XI/9 Satzung des Sparkassenzweckverbandes des Hochsauerlandkreises, der Städte Arnsberg, Brilon, Hallenberg, Medebach, Meschede, Olsberg, Schmallenberg, Sundern und Winterberg und der Gemeinden Bestwig, Eslohe (Sauerland) und Finnentrop. § 5 Ausschließungsgründe Der Verbandsversammlung dürfen nicht angehören: a) Dienstkräfte der Sparkasse b) Personen, die Inhaber, persönlich haftende Gesellschafter, Kommanditisten, Mitglieder des Vorstandes, Aufsichtsrates, Verwaltungsrates, Beirates oder der Vertreterversammlung, Treuhänder, Leiter, Beamte, Angestellte, Arbeiter oder Repräsentanten von Unternehmen sind, die gewerbsmäßig Bankgeschäfte betreiben oder vermitteln oder andere Finanzdienst- leistungen erbringen, oder die für Verbände dieser Unternehmen tätig sind oder vergleich- bare Tätigkeiten ausüben. Dies gilt nicht für die Mitgliedschaft in Verwaltungs- oder Aufsichts- räten der öffentlich-rechtlichen Kreditinstitute, bei denen das Land, ein Landschaftsverband oder ein Sparkassen- und Giroverband an der Trägerschaft beteiligt ist, sowie deren Toch- terunternehmen und der mit den öffentlich-rechtlichen Kreditinstituten im Verbund stehenden Unternehmen c) Beschäftigte der Steuerbehörden, Beschäftigte der Postbank- eine Niederlassung der Deut- sche Bank AG und Beschäftigte der Deutschen Post AG d) Inhaber und Dienstkräfte von Auskunfteien e) Personen, gegen die wegen eines Verbrechens oder eines Vermögensvergehens ein Straf- verfahren rechtshändig oder eine Strafe verhängt worden ist, soweit und solange nach dem Gesetz über das Bundeszentralregister einer Behörde Auskunft erteilt werden darf, oder die als Schuldner in den letzten zehn Jahren in ein Insolvenzverfahren oder ein Verfahren zur Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung verwickelt waren oder noch sind