Vorlagendokument
Sitzung
Dieses Dokument stammt aus der Sitzung Haupt- und Finanzausschuss vom 18.11.2025.
Textauszug
S t a d t S c h m a l l e n b e r g Vorlage Nr. XI/15 Datum: 03.11.2025 Vorlage der Verwaltung für: Abstimmergebnis Ja Nein Enth. Haupt- und Finanzausschuss Stadtvertretung X öffentliche Sitzung nichtöffentliche Sitzung Dezernat: Amt: Sachbearb.: II Finanzabteilung/Steuern, Abgaben, Beiträge Frau Padberg Beteiligte Ämter: Sichtvermerk: I II III gesehen: Finanzabteilung Ordnungsamt TOP: Friedhofsgebühren für das Jahr 2026 Produktgruppe: 55.03 Friedhöfe 1. Beschlussvorschlag: Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt der Stadtvertretung folgende Beschlussfassung: Die Stadtvertretung bestätigt die im vergangenen Jahr mit dem 9. Nachtrag zur Friedhofsge- bührensatzung der Stadt Schmallenberg beschlossenen Gebührensätze für das Jahr 2026. 2. Sachverhalt und Begründung: Bei kostenrechnenden Einrichtungen, wie dem städtischen Friedhof, sollen gem. § 6 Kom- munalabgabengesetz Nordrhein-Westfalen (KAG NRW) die Kosten über Gebühren gedeckt werden. Die Kalkulation der Friedhofsgebühren wurde im Jahr 2024 für den Kalkulationszeitraum 2025 – 2027 durchgeführt und daraus resultierend die aktuellen Gebührensätze von der Stadtvertretung beschlossen. Von einem festgelegten Kalkulationszeitraum soll grundsätzlich nicht abgewichen werden. Die beigefügte Gegenüberstellung der anzusetzenden Aufwendungen und Erträge für das Jahr 2026 und der Ansätze aus der Kalkulation dienen daher der Überprüfung der Kosten- entwicklung. Die Aufwendungen für das Jahr 2026 belaufen sich auf 129.900 €. Den Aufwendungen ste- hen Erträge in Höhe von 121.500 € gegenüber. Relevante Abweichungen gegenüber der Kalkulation ergeben sich in Summe nicht. Die Anzahl Bestattungen wurde anhand der durchschnittlichen Sterbefälle der Vorjahre ermittelt. Die Kalkulation der weiteren Positionen erfolgt anhand der in den Vorjahren durchschnittlich angefallen Aufwendungen und Erträgen. Die geplante Unterdeckung von rd. 8.500 € wird voraussichtlich eingehalten. Die aktuell gül- tigen Gebührensätze sind in der der Vorlage beig...