Vorlagendokument

Gremium: Haupt- und Finanzausschuss Sitzung: 18.11.2025 TOP 3: Wassergebühren für das Jahr 2026

Sitzung

Dieses Dokument stammt aus der Sitzung Haupt- und Finanzausschuss vom 18.11.2025.

Textauszug

S t a d t S c h m a l l e n b e r g Vorlage Nr. XI/14 Datum: 03.11.2025 Vorlage der Verwaltung für: Abstimmergebnis Ja Nein Enth. Haupt- und Finanzausschuss Stadtvertretung X öffentliche Sitzung nichtöffentliche Sitzung Dezernat: Amt: Sachbearb.: II Finanzabteilung/Steuern, Abgaben, Beiträge Frau Padberg Beteiligte Ämter: Sichtvermerk: I II III gesehen: Finanzabteilung TOP: Wassergebühren für das Jahr 2026 Produktgruppe: 53.01 Ver- und Entsorgung 1. Beschlussvorschlag: Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt der Stadtvertretung folgende Beschlussfassung: Die Stadtvertretung bestätigt die mit dem 10. Nachtrag zur Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserversorgungssatzung der Stadt Schmallenberg beschlossenen Gebührensätze für das Jahr 2026. 2. Sachverhalt und Begründung: Bei kostenrechnenden Einrichtungen, wie die Wasserversorgung, sollen gem. § 6 Kommu- nalabgabengesetz Nordrhein-Westfalen (KAG NRW) die Kosten über Gebühren gedeckt werden. Bei der Kalkulation der Gebühren kann ein Kalkulationszeitraum von 3 Jahren zu- grunde gelegt werden. Die Kalkulation der derzeitigen Wassergebühren wurde im Jahr 2023 für den Zeitraum 2024- 2026 durchgeführt und darauf aufbauend vom Rat in der Sitzung am 28.09.2023 die Grund- und Verbrauchsgebühren beschlossen. Von einem festgelegten Kalkulationszeitraum soll grundsätzlich nicht abgewichen werden. Die Gebühren betragen derzeit 1,59 € je cbm Wasser und 126 € / Jahr für einen Standard- wasserzähler jew. zzgl. 7 % Mehrwertsteuer. Die beigefügte Gegenüberstellung der anzusetzenden Aufwendungen und Erträge für das Jahr 2026 und der Ansätze der Kalkulation dienen daher der Überprüfung der Kostenent- wicklung. 2 Abweichend zur Kalkulation sind für das Jahr 2026 Zinsaufwendungen im Gebührenhaushalt berücksichtigt. Die Finanzierung der Wasserversorgung wird seit dem Jahr 2025 nicht mehr ausschließlich aus dem Kernhaushalt finanziert, sondern auch im Wege der Aufnahme von Investitionskrediten. Im Gegenzug verringern sich die Aufwendungen ...