Vorlagendokument
Sitzung
Dieses Dokument stammt aus der Sitzung Haupt- und Finanzausschuss vom 18.11.2025.
Textauszug
S t a d t S c h m a l l e n b e r g Vorlage Nr. XI/13 Datum: 03.11.2025 Vorlage der Verwaltung für: Abstimmergebnis Ja Nein Enth. Haupt- und Finanzausschuss Stadtvertretung X öffentliche Sitzung nichtöffentliche Sitzung Dezernat: Amt: Sachbearb.: II Finanzabteilung/Steuern, Abgaben, Beiträge Frau Padberg Beteiligte Ämter: Sichtvermerk: I II III gesehen: Finanzabteilung TOP: Abfallgebühren für das Jahr 2026 - Erlass des 10. Nachtrags der Gebührensatzung zur Abfallentsorgungssat- zung Produktgruppe: 53.01 Ver- und Entsorgung 1. Beschlussvorschlag: Der Haupt- und Finanzausschuss schlägt der Stadtvertretung folgende Beschlussfassung vor: Die Stadtvertretung beschließt den beigefügten Entwurf des 10. Nachtrags der Gebühren- satzung zur Abfallentsorgungssatzung der Stadt Schmallenberg als Satzung. 2. Sachverhalt und Begründung: Die Stadt Schmallenberg erhebt zur Deckung der Aufwendungen aus der Abfallentsorgung Benutzungsgebühren gemäß § 6 Kommunalabgabengesetz NRW (KAG NRW) i.V.m. der Gebührensatzung zur Abfallbeseitigungssatzung. Gebühren sind demnach kostendeckend zu kalkulieren. Der Kalkulationszeitraum soll 3 Jahre nicht übersteigen. Die letzte Kalkulation wurde für die Jahre 2023 – 2025 erstellt. Um eine Gebührenstabilität über mehrere Jahre sicherstellen zu können, wird für die nun anstehende Kalkulation erneut ein Zeitraum von 3 Jahren (2026 – 2028) gewählt. Die Kalkulationsperiode 2023 – 2025 wird voraussichtlich mit einem Überschuss von rd. 331.000 € abschließen. Der Überschuss resultiert maßgeblich aus den Jahren 2023 und 2024, in denen Preissteigerungen nicht in der kalkulierten Höhe eingetreten sind. Ferner waren geringere Abfallmengen zu verzeichnen. Der Überschuss ist gebührenmindernd in die Kalkulation einzubeziehen und wird gleichmä- ßig auf die drei Kalkulationsjahre verteilt. 2 Für das Jahr 2026 ist mit keinen maßgeblichen Preissteigerungen gegenüber dem Jahr 2025 zu rechnen. Der Abfallentsorgungsbetrieb des Hochsauerlandkreises konnte Gebührenstabi- li...