Vorlagendokument

Gremium: Haupt- und Finanzausschuss Sitzung: 18.11.2025 TOP 9: Satzung über die Vergabe von Aufträgen der Stadt Schmallenberg unterhalb der Schwellenwerte gemäß § 106 GWB

Sitzung

Dieses Dokument stammt aus der Sitzung Haupt- und Finanzausschuss vom 18.11.2025.

Textauszug

S t a d t S c h m a l l e n b e r g Vorlage Nr. XI/23 Datum: 05.11.2025 Vorlage der Verwaltung für: Abstimmergebnis Ja Nein Enth. Haupt- und Finanzausschuss Stadtvertretung X öffentliche Sitzung nichtöffentliche Sitzung Dezernat: Amt: Sachbearb.: I Hauptamt/Zentrale Dienste, Vergabestelle, Da- Frau Kotthoff / Herr Plett tenschutz Beteiligte Ämter: Sichtvermerk: I II III gesehen: Hauptamt/Zentrale Dienste, Vergabestelle, Datenschutz TOP: Satzung über die Vergabe von Aufträgen der Stadt Schmallenberg unterhalb der Schwellenwerte gemäß § 106 GWB Produktgruppe: 11.03 Organisation und Querschnittsaufgaben 1. Beschlussvorschlag: Der Haupt- und Finanzausschuss schlägt der Stadtvertretung folgende Beschlussfassung vor: Die Stadtvertretung beschließt den der Vorlage als Anlage beigefügten Entwurf der Satzung der Stadt Schmallenberg über die Vergabe von Aufträgen der Stadt Schmallenberg unterhalb der Schwellenwerte gemäß § 106 GWB als Satzung. 2. Sachverhalt und Begründung: Zum 01.01.2026 entfallen in Nordrhein-Westfalen (NRW) alle landesrechtlichen Wertgrenzen für kommunale Vergabeverfahren im Unterschwellenbereich. Die Landesregierung begründet diesen Schritt damit, dass hierdurch Bürokratie abgebaut sowie die kommunalen Vergaben deutlich vereinfacht und vor allem beschleunigt werden sollen. Gesetzlich wurde in der Ge- meindeordnung die neue Vorschrift des § 75a eingeführt, wonach die Gemeinden die Vergabe öffentlicher Aufträge wirtschaftlich, effizient und sparsam unter Beachtung der Grundsätze von Gleichbehandlung und Transparenz zu gestalten haben. Bislang galten in NRW die sog. kom- munalen Vergabegrundsätze, die Wertgrenzen für die Vergabe von Bau-, Liefer- und Dienst- leistungen einschließlich Vorschriften für die Wahl des Ausschreibungsverfahrens (Direktauf- trag, freihändige Vergabe, beschränkte oder öffentliche Ausschreibung) enthielt. Das neue Recht gilt ab dem 1.1.2026 für alle Beschaffungen unterhalt der EU-Schwellenwerte, die der- zeit bei folgenden Grenzen lie...