Vorlagendokument

Gremium: Haupt- und Finanzausschuss Sitzung: 18.11.2025 TOP 2: Wahl des stellvertretenden Ausschussvorsitzenden

Sitzung

Dieses Dokument stammt aus der Sitzung Haupt- und Finanzausschuss vom 18.11.2025.

Textauszug

S t a d t S c h m a l l e n b e r g Vorlage Nr. XI/17 Datum: 03.11.2025 Vorlage der Verwaltung für: Abstimmergebnis Ja Nein Enth. Haupt- und Finanzausschuss X öffentliche Sitzung nichtöffentliche Sitzung Dezernat: Amt: Sachbearb.: I Bürgermeisterbüro/Ratsbüro Frau Lingemann Beteiligte Ämter: Sichtvermerk: I II III gesehen: Bürgermeisterbüro TOP: Wahl des stellvertretenden Ausschussvorsitzenden Produktgruppe: 11.01 Verwaltungsmanagement 1. Beschlussvorschlag: Der Haupt- und Finanzausschuss wählt ____________________ zur / zum stellvertretenden Ausschussvorsitzenden. 2. Sachverhalt und Begründung: Nach § 57 Abs. 3 GO NRW wählt der Hauptausschuss aus seiner Mitte einen oder mehrere Vertreter des Vorsitzenden. Für die Wahl gelten die Grundsätze der Mehrheitswahl nach § 50 Abs. 2 GO NRW in der ab 01.11.2025 geltenden Fassung. Hiernach werden Wahlen, sofern das Gesetz nichts anderes bestimmt, durch offene Ab- stimmung, vollzogen. Abweichend dazu ist eine geheime Wahl durchzuführen, wenn mindes- tens ein Fünftel der Ausschussmitglieder dies beantragen. Gewählt ist die vorgeschlagene Person, die mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen erhal- ten hat. Nein- Stimmen gelten als gültige Stimmen. Erreicht niemand mehr als die Hälfte der Stimmen, so findet zwischen den Personen, welche die beiden höchsten Stimmenzahlen erreicht haben, eine engere Wahl statt. Gewählt ist, wer in dieser engeren Wahl die meisten Stimmen auf sich vereinigt. Bei Stimmengleichheit ent- scheidet das Los.