Öffentliches Protokoll

Gremium: Wahlprüfungsausschuss Sitzung: 20.11.2025

Sitzung

Dieses Dokument stammt aus der Sitzung Wahlprüfungsausschuss vom 20.11.2025.

Textauszug

Nieder sc hr i ft der XI/1. Sitzung Wahlprüfungsausschuss der Stadt Schmallenberg Sitzungstermin: Donnerstag, 20. November 2025 Sitzungsbeginn: 17:00 Uhr Sitzungsende: 17:05 Uhr Sitzungsort: Mehrzweckraum "Lenneblick" im 1. OG der Stadthalle in Schmallenberg, Paul-Falke-Platz 6 Anwesende: Vorsitzender Michael Eiloff Ausschussmitglieder Dietmar Albers Johannes Hardebusch Christian Hömberg Jürgen Meyer Bernd Schrewe Friedrich Freiherr von Weichs Dietmar Weber Jens Winkelmann Schriftführer Stadtangestellter Berthold Vogt Ausschussvorsitzender Michael Eiloff eröffnet die Sitzung und begrüßt die Anwesenden. Er stellt fest, dass zur Sitzung frist- und formgerecht eingeladen wurde und der Ausschuss beschlussfähig ist. Vor Eintritt in die Tagesordnung ist für die Sitzung ein Schriftführer zu bestellen. Auf Vorschlag der Verwaltung bestellt der Ausschuss einstimmig den Stadtangestellten Berthold Vogt zum Schriftführer. Der Ausschuss stellt einstimmig folgende Tagesordnung fest: A. ÖFFENTLICHER TEIL Vorlage: 1. Prüfung der Gültigkeit der Wahl des Bürgermeisters der Stadt XI/20 Schmallenberg am 14. September 2025 2. Prüfung der Gültigkeit der Wahl der Vertretung der Stadt XI/21 Schmallenberg am 14. September 2025 Wahlprüfungsausschuss 20.11.2025 2 A. ÖFFENTLICHER TEIL TOP 1 Prüfung der Gültigkeit der Wahl des Bürgermeisters der Stadt Schmallenberg am 14. September 2025 XI/20 Sachverhalt und Begründung sind in der Vorlage dargestellt. Der Wahlprüfungsausschuss schlägt der Stadtvertretung einstimmig folgende Beschlussfassung vor: Da gegen die Gültigkeit der Wahl des Bürgermeisters der Stadt Schmallenberg am 14. September 2025 keine Einsprüche erhoben worden sind und auch die Vorprüfung keine Beanstandungen ergeben hat, beschließt die Stadtvertretung, die Wahl des Bürgermeisters der Stadt Schmallenberg am 14. September 2025 gemäß § 40 Abs. 1 Buchstabe d) des Kommunalwahlgesetzes für gültig zu erklären. TOP 2 Prüfung der Gültigkeit der Wahl der Vertretung der Stadt Schmallenberg a...