Vorlagendokument

Gremium: Haupt- und Finanzausschuss Sitzung: 11.12.2025 TOP 2: Richtlinie zur Förderung der ärztlichen Versorgung im Stadtgebiet Schmallenberg

Sitzung

Dieses Dokument stammt aus der Sitzung Haupt- und Finanzausschuss vom 11.12.2025.

Textauszug

S t a d t S c h m a l l e n b e r g Vorlage Nr. XI/36 Datum: 26.11.2025 Vorlage der Verwaltung für: Abstimmergebnis Ja Nein Enth. Haupt- und Finanzausschuss Stadtvertretung X öffentliche Sitzung nichtöffentliche Sitzung Dezernat: Amt: Sachbearb.: Hauptamt/zentrale Verwaltungsaufgaben, Orga- Frau Mette nisation, Gesundheit Beteiligte Ämter: Sichtvermerk: I II III gesehen: TOP: Richtlinie zur Förderung der ärztlichen Versorgung im Stadtgebiet Schmallen- berg Produktgruppe: 41.02 Gesundheitshilfen 1. Beschlussvorschlag: Der Haupt- und Finanzausschuss schlägt der Stadtvertretung folgende Beschlussfassung vor: Die Stadtvertretung beschließt die Förderrichtlinie zur ärztlichen Versorgung im Stadtgebiet Schmallenberg mit den in der Anlage zur Vorlage dargelegten Änderungen. 2. Sachverhalt und Begründung: Die Infrastruktur im Hinblick auf die ärztliche Versorgung ist ein wichtiger Standortfaktor für eine Kommune. Insbesondere der ländliche Raum hat jedoch bereits seit geraumer Zeit und zunehmend Probleme, altersbedingt abzugebende Arztsitze weiter zu besetzen. Auch wenn die Stadt Schmallenberg nicht für die ärztliche Versorgung verantwortlich zeichnet, ist eine gute Gesundheitsversorgung der BürgerInnen ein wichtiges Thema, dem sich die Stadt Schmallenberg mit einer Förderrichtlinie bereits in 2023 gestellt hat. Diese Förderrichtlinie beinhaltet eine mögliche Vergabe zinsgünstiger Kredite oder eines Zinszuschusses zu einem Kredit bei Übernahme eines freiwerdenden oder neuen Arztsitzes im Stadtgebiet Schmallen- berg (siehe Vorlagen X/683). Mit der neuen Wahlperiode sollte diese Förderrichtlinie inhaltlich einer Prüfung unterzogen werden. Aus Sicht der Verwaltung ist nach Prüfung der Richtlinie anzumerken, dass eine Kredit- vergabe mit entsprechender Sicherung den Banken vorbehalten bleiben sollte. Für Finanzie- rungen im Bereich des Gesundheitswesens gibt es auf dem freien Markt Banken, die sich hierauf spezialisiert haben. Als Förderung vorgesehen werden sollte insoweit zuk...