Vorlagendokument

Gremium: Haupt- und Finanzausschuss Sitzung: 11.12.2025 TOP 6: Änderung des öffentlich-rechtlichen Vertrages zur Zusammenarbeit mit der Gemeinde Eslohe auf dem Gebiet der Wasserversorgung

Sitzung

Dieses Dokument stammt aus der Sitzung Haupt- und Finanzausschuss vom 11.12.2025.

Textauszug

S t a d t S c h m a l l e n b e r g Vorlage Nr. XI/39 Datum: 26.11.2025 Vorlage der Verwaltung für: Abstimmergebnis Ja Nein Enth. Haupt- und Finanzausschuss Stadtvertretung X öffentliche Sitzung nichtöffentliche Sitzung Dezernat: Amt: Sachbearb.: Dez. II Herr Plett Beteiligte Ämter: Sichtvermerk: I II III gesehen: TOP: Änderung des öffentlich-rechtlichen Vertrages zur Zusammenarbeit mit der Gemeinde Eslohe auf dem Gebiet der Wasserversorgung Produktgruppe: 53.01 Ver- und Entsorgung 1. Beschlussvorschlag: Der Haupt- und Finanzausschuss schlägt der Stadtvertretung folgende Beschlussfassung vor: Die Stadtvertretung beschließt die in der Vorlage beschriebene Anpassung des öffentlich- rechtlichen Vertrags zwischen der Stadt Schmallenberg und der Gemeinde Eslohe zur Zu- sammenarbeit auf dem Gebiet der Wasserversorgung. 2. Sachverhalt und Begründung: Zwischen der Stadt Schmallenberg und der Gemeinde Eslohe wurde im Jahr 2021 ein öffent- lich-rechtlicher Vertrag zur interkommunalen Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Wasser- versorgung abgeschlossen (s. Vorlage X/318). Kernbestandteil der Vereinbarung ist die Übertragung der technischen Betriebsführung für das Wasserleitungsnetz der Gemeinde Eslohe auf die Stadt Schmallenberg. Das Wasserwerk Schmallenberg ist seitdem für den Betrieb und die Unterhaltung des Wasserversorgungsnetzes Eslohe personell verantwortlich. Die Kosten für den Betrieb und die Unterhaltung trägt die Gemeinde Eslohe. Vereinbart wurde die Zahlung eines jährliches Pauschalentgeltes in Höhe von 38.000 € (net- to) für die Übernahme der technischen Betriebsführung und damit in Zusammenhang ste- hender Ingenieurleistungen1. Erwartet wurde seinerzeit, dass für die technische Betriebsfüh- rung ein Personalaufwand in Höhe von 1/3 einer Vollzeit-Ingenieurstelle erforderlich ist. Die Höhe des Pauschalentgeltes wurde an Hand dieser Annahme berechnet. Inzwischen hat die Erfahrung in der Zusammenarbeit gezeigt, dass für die Aufgabenerfüllung ein deutlich höhe- rer Zeita...