Vorlagendokument
Sitzung
Dieses Dokument stammt aus der Sitzung Stadtvertretung vom 18.12.2025.
Textauszug
S t a d t S c h m a l l e n b e r g Vorlage Nr. XI/34 Datum: 25.11.2025 Vorlage der Verwaltung für: Abstimmergebnis Ja Nein Enth. Haupt- und Finanzausschuss Stadtvertretung X öffentliche Sitzung nichtöffentliche Sitzung Dezernat: Amt: Sachbearb.: II Finanzabteilung/Kämmerei, Finanzbuchhaltung Frau Radmacher Beteiligte Ämter: Sichtvermerk: I II III gesehen: Finanzabteilung TOP: Ausbuchung der Bilanzierungshilfen nach § 6 NKF-COVID-19-Ukraine- Isolierungsgesetz (NKF-CUIG) Produktgruppe: 11.05 Finanzmanagement und Rechnungswesen 1. Beschlussvorschlag: Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt der Stadtvertretung folgende Beschlussfassung: Die Stadtvertretung beschließt, die nach § 6 Abs. 2 NKF-Covid 19-Ukraine-Isolierungsgesetz gebildete Bilanzierungshilfe in Höhe von 1.783.488,14 € einmalig im Haushaltsjahr 2026 er- folgsneutral gegen die Allgemeine Rücklage als Teil des Eigenkapitals auszubuchen. 2. Sachverhalt und Begründung: Die Bilanzierungshilfe ist ein zeitlich befristetes Instrument des kommunalen Haushalts- rechts. Es ermöglichte den Kommunen in NRW, die finanziellen Auswirkungen der Corona- Pandemie und des Kriegs gegen die Ukraine im Zeitraum 2020 – 2023 bilanziell zu isolieren. Die Kosten sind in diesem Zeitraum insofern nicht ergebniswirksam geworden. Nach § 6 Abs. 2 NKF-CUIG steht den Kommunen im Jahr 2025 für die Aufstellung der Haushaltssatzung 2026 das einmalig auszuübende Recht zu, die Bilanzierungshilfe ganz oder in Anteilen gegen das Eigenkapital erfolgsneutral auszubuchen. Über die Entscheidung ist ein Beschluss des zuständigen Organs für den Beschluss der Haushaltssatzung herbeizuführen. Eine Überschuldung darf dadurch weder eintreten noch eine bereits bestehende Überschuldung erhöht werden. Wird von dieser Möglichkeit nicht Gebrauch gemacht, ist die Bilanzierungshilfe nach § 6 Abs. 1 NKF-CUIG beginnend mit dem Haushaltsjahr 2026 linear über längstens 50 Jahre erfolgswirksam abzuschreiben. Die Bilanzierungshilfe beträgt zum 31.12.2024 insgesamt 1.7...