Vorlagendokument
Sitzung
Dieses Dokument stammt aus der Sitzung Bezirksausschuss Oberes Lennetal vom 21.01.2026.
Textauszug
S t a d t S c h m a l l e n b e r g Vorlage Nr. XI/97 Datum: 08.01.2026 Vorlage der Verwaltung für: Abstimmergebnis Ja Nein Enth. Bezirksausschuss Oberes Lennetal X öffentliche Sitzung nichtöffentliche Sitzung Dezernat: Amt: Sachbearb.: III Amt für Stadtentwicklung/Liegenschaften, Stadt- Frau Lübke und Dorferneuerung Beteiligte Ämter: Sichtvermerk: I II III gesehen: Amt für Stadtentwicklung Amt für Stadtentwicklung/Liegenschaften, Stadt- und Dorferneuerung TOP: Bestellung von Mitgliedern für Wegeausschüsse der Teilnehmergemeinschaf- ten Produktgruppe: 11.06 Immobilienmanagement 1. Beschlussvorschlag: Der Bezirksausschuss Oberes Lennetal bestellt in die Wegeausschüsse der Teilnehmerge- meinschaften Oberkirchen, Almert, Westfeld, Winkhausen und Nordenau die Ausschussmit- glieder ________________________ (TG Oberkirchen und TG Almert), ________________________ (TG Westfeld), ______________________ (TG Winkhausen) und ________________________ (TG Nordenau). Als deren Vertreter werden die Ausschussmitglieder________________________ (TG Oberkirchen und TG Almert), ________________________ (TG Westfeld), ______________________ (TG Winkhausen) und ________________________ (TG Nordenau) benannt. 2. Sachverhalt und Begründung: In den Schlussfeststellungen der Flurbereinigungs- bzw. Umlegungsverfahren Oberkirchen, Almert, Westfeld, Winkhausen und Nordenau ist festgelegt worden, dass die Vertretung der jeweiligen Teilnehmergemeinschaften und die Verwaltung ihrer Angelegenheiten der Stadt Schmallenberg obliegen. Um vor Ort eine effektive Wegeunterhaltung zu gewährleisten, bestehen Wegeausschüsse, denen u.a. die Mitglieder der Teilnehmergemeinschaften angehören. Die Wegeausschüsse führen die Wegeunterhaltung in eigener Zuständigkeit durch. Die Teilnehmergemeinschaften sind berechtigt, die ihr durch Unterhaltung der Wege entstehenden Kosten auf die Eigentü- mer und Erbbauberechtigten der Flurbereinigungs- bzw. Umlegungsgebiete umzulegen. Der jährliche Wegebeitrag wird über den Gru...