Entwurf des Kinder- und Jugendförderplans 2025 - 2030
Sitzung
Dieses Dokument stammt aus der Sitzung Jugendhilfeausschuss vom 22.01.2026.
Textauszug
(Stand 16.12.2025) XI/71 Kinder- und Jugendförderplan 2025 – 2030 Mitbestimmung Gemeinschaft Entwicklung Perspektiven stärken gestalten fördern eröffnen (Stand 16.12.2025) XI/71 Inhaltsverzeichnis 1. Grundlagen S. 4 1.1 Allgemeines 1.2 Strukturdaten der Stadt Schmallenberg 1.3 Grundlegende konzeptionelle Aspekte der Kinder- und Jugendförderung 1.4 Arbeits- & Handlungsprinzipien 1.5 Ergebnisse des 17. Kinder- und Jugendberichtes 1.6 Familie 1.7 Anerkannte freie Träger in Schmallenberg 2. Zielgruppen S. 10 3. Ziele S. 11 4. Kinder- und Jugendarbeit S. 12 4.1 Offene Kinder- und Jugendarbeit 4.2 Kinder- und Jugendarbeit in Verbänden, Vereinen, Gruppen und Initiativen 4.3 Jugendsozialarbeit 5. Thematische Schwerpunkte in der Kinder- und Jugendarbeit S. 14 5.1 Sexuelle Bildung 5.2 Kulturelle Jugendarbeit 5.3 Mitbestimmung und Engagement 5.4 Digitalisierung und Förderung von Medienkompetenz und Künstlicher Intelligenz (KI) 5.5 Chancengleichheit und Integration 5.6 Geschlechterdifferenzierte Kinder- und Jugendarbeit z.B. im Jugendtreff 5.7 Zusammenarbeit und Kooperation zwischen Jugendhilfe und Schule 5.8 Kooperation mit anerkannten freien Trägern und jährlicher Fachaustausch 5.9 Schutzauftrag und Sensibilisierung 6. Querschnittsthemen S. 23 6.1 Erzieherischer Kinder- und Jugendschutz 6.2 Sinkende Mitgliedszahlen 6.3 Demografischer Wandel und Auswirkungen auf die Jugendarbeit 6.4 Demokratiearbeit und Politische Bildung 7. Zusammenfassung S. 26 2 (Stand 16.12.2025) XI/71 Hinweis: In diesem Förderplan werden Personenbezeichnungen grundsätzlich in der weiblichen und männlichen Form verwendet. 3 (Stand 16.12.2025) XI/71 1. Grundlagen 1.1 Allgemeines Das Kinder- und Jugendförderungsgesetz verpflichtet die öffentlichen Träger der Jugendhilfe zur Erstellung eines Kinder- und Jugendförderplans. Der öffentliche Träger der Jugendhilfe hat mit diesem Plan im Rahmen seiner finanziellen Leistungsfähigkeit sicherzustellen, dass in seinem Zuständigkeitsbereich die erforderlichen und geeig...