Vorlagendokument
Sitzung
Dieses Dokument stammt aus der Sitzung Jugendhilfeausschuss vom 22.01.2026.
Textauszug
S t a d t S c h m a l l e n b e r g Vorlage Nr. XI/73 Datum: 05.01.2026 Vorlage der Verwaltung für: Abstimmergebnis Ja Nein Enth. Jugendhilfeausschuss X öffentliche Sitzung nichtöffentliche Sitzung Dezernat: Amt: Sachbearb.: I Bürgermeisterbüro/Ratsbüro Frau Lingemann Beteiligte Ämter: Sichtvermerk: I II III gesehen: Bürgermeisterbüro TOP: Wahl des Ausschussvorsitzenden/der Ausschussvorsitzenden und dessen/deren Stellvertreter/in Produktgruppe: 11.01 Verwaltungsmanagement 1. Beschlussvorschlag: A) Ausschussvorsitzende/r Der Jugendhilfeausschuss wählt ___________________ zum Ausschussvorsitzenden. B) Stellv. Ausschussvorsitzende/r Der Jugendhilfeausschuss wählt ___________________zum stellv. Ausschussvorsitzenden. 2. Sachverhalt und Begründung: Nach § 4 Abs. 5 Erstes Gesetzes zur Ausführung des Kinder- und Jugendhilfegesetzes wird die/der Vorsitzende des Jugendhilfeausschusses und deren Stellvertretung von den stimm- berechtigten Mitgliedern des Ausschusses aus den Mitgliedern, die der Vertretungskör- perschaft (= Rat) angehören, gewählt. Die Wahl erfolgt in getrennten Wahlgängen. Für die Wahl gelten die Grundsätze der Mehr- heitswahl nach § 50 Abs. 2 GO NRW. Hiernach werden Wahlen, sofern das Gesetz nichts anderes bestimmt, durch offene Abstimmung, vollzogen. Abweichend dazu ist eine geheime Wahl durchzuführen, wenn mindestens ein Fünftel der Ausschussmitglieder dies beantragen. Gewählt ist die vorgeschlagene Person, die mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen erhal- ten hat. Nein- Stimmen gelten als gültige Stimmen. Erreicht niemand mehr als die Hälfte der Stimmen, so findet zwischen den Personen, welche die beiden höchsten Stimmenzahlen erreicht haben, eine engere Wahl statt. Gewählt ist, wer in dieser engeren Wahl die meisten Stimmen auf sich vereinigt. Bei Stimmengleichheit entscheidet das Los.