VwVorlage XI_92 - VBPl 182 Solarpark Wormbacher Berg - Anlage 1 Städtebaulicher Vertrag
Sitzung
Dieses Dokument stammt aus der Sitzung Ausschuss für Technik und Umwelt vom 27.01.2026.
Textauszug
Anlage 1 zur VwVorlage XI/92 S T Ä D T E B A U L I C H E R V E R T R A G zwischen der Stadt Schmallenberg Unterm Werth 1 57392 Schmallenberg vertreten durch __________________________________________________ – nachstehend „Stadt“ genannt – und der BRP Buß Regenerative Projekte GmbH Nordring 82 46325 Borken vertreten durch den Geschäftsführer Andre Buß, Raphael Wardecki oder Jörn Bringewat – nachstehend „Vorhabenträgerin“ genannt – zusammen „Vertragsparteien“ genannt wird folgender Vertrag geschlossen: PRÄAMBEL Auf Teilflächen um die Ortslage 57392 Schmallenberg mit einer Größe von ca. 6,9 ha plant die Vor- habenträgerin die Umsetzung eines Vorhabens bestehend aus einer Photovoltaik-Freiflächenanlage (nachfolgend als „VORHABEN“ bezeichnet). Das VORHABEN befindet sich in der Vorplanung und nach dem aktuellen Planungsstand wird beabsichtigt, die in der Anlage 1 dargestellten Flurstücke zu überplanen. Der aktuelle Planungsstand ist in der Anlage 2 dargestellt. Die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit des VORHABEN soll durch einen Bebauungsplan gesichert werden. Die Stadt hat in Ihrer Sitzung am 27.03.2025, die verfahrensleitenden Aufstellungsbe- schlüsse für den Bebauungsplan Nr. 183 „Solarpark Wormbacher Berg“ und die 49. Änderung des Flächennutzungsplans (FNP) der Stadt Schmallenberg gefasst. Planungsziel ist die darstellende Aus- weisung eines „Sonstigen Sondergebietes - Solaranlage“ anstelle der derzeit dargestellten „Fläche für die Landwirtschaft“ zum Zwecke der bauplanungsrechtlichen Vorbereitung der Errichtung einer Freiflächen-Photovoltaikanlage. Der Terminus „Bauleitplanverfahren“ umfasst im folgenden Vertrag die 49. FNP-Änderung sowie den Bebauungsplans Nr. 183 „Solarpark Wormbacher Berg“. Die Vorhabenträgerin ist zu Übernahme der entstehenden Kosten der Stadt für die Bauleitplanver- fahren bereit (§ 11 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 BauGB). Dies vorausgesetzt vereinbaren die Vertragsparteien nachfolgende Regelungen. § 1 Vertragsgegenstand 1. Ziel und Zweck des Vertrages i...